
Hochwasserschäden: Sächsisches Soforthilfeprogramm zum Wiederaufbau für Unternehmen
Nach den ersten Maßnahmen für die vom Juni-Hochwasser 2013 betroffenen Firmen sind die Rahmenbedingungen für den weiteren Wiederaufbau geschädigter beziehungsweise zerstörter Unternehmen klar. Das Bundeswirtschaftsministerium und das Sächsische Wirtschaftsministerium haben Anfang Juli eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet.
Die Eckpunkte im Einzelnen:
- Zuwendungsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bzw. Angehörige der freien Berufe mit einer Betriebsstätte im Freistaat Sachsen und einer Betriebsgröße bis zu 500 Arbeitnehmern.
- Gegenstand der Förderung sind Ausgaben zur Beseitigung von unmittelbaren, nicht versicherten Schäden am Anlage- und Umlaufvermögen und an überwiegend gewerblich genutzten Gebäuden bzw. Grundstücken.
- Der Zuschuss beträgt 50 Prozent des entstandenen Schadens bis zu einer maximalen Höhe von 100.000 Euro, in Härtefällen bis 200.000 Euro.
- Der Schadensnachweis erfolgt auf Basis von Gutachten und Bestätigung durch die entsprechende Gemeinde bzw. Stadt. Versicherungsleistungen werden als Eigenmittel des Zuwendungsempfängers anerkannt.
- Die Unternehmen können sofort mit der Schadensbeseitigung beginnen. Ausgaben für Wiederaufbaumaßnahmen können auch dann gefördert werden, wenn die entsprechende Bewilligung erst später erfolgt (so genannter "förderunschädlicher vorzeitiger Maßnahmebeginn"). Ausschlaggebend ist der Zeitpunkt des Schadenseintritts.
- Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) wird eine entsprechende Förderrichtlinie erarbeiten, und die Kammern und Unternehmen zeitnah über die Details informieren. Informationen zur Vorbereitung der Anträge gibt die Sächsische Aufbaubank.