Finanzordnung

Selbstverwaltung bedeutet nicht nur, dass das Handwerk seine Belange selbst regelt, sondern auch dass die Handwerksbetriebe die dafür notwendigen Einrichtungen selbst finanzieren. Die Finanzierung der Handwerkskammer erfolgt durch Beiträge und Gebühren.

Finanzen, Euro, Münzstapel auf Tabellen mit Stift und Taschenrechner, Bild: v.poth / stock.adobe.com
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Die Finanzordnung der Handwerkskammer wird von der Vollversammlung erlassen und durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr genehmigt. Sie regelt die Aufstellung und den Vollzug des Wirtschaftsplans (Wirtschaftsführung) sowie die Buchführung, die Rechnungslegung und die Jahresabschlussprüfung.
 

Kontakt

Marco Kitzing

Ulf Kühlewind

Hauptabteilungsleiter Finanzen / Innere Verwaltung

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-401

Fax 0341 2188-25401

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