
GEZ schreibt Betriebe an
Seit März 2012 bekommen Unternehmer Post von der Gebühreneinzugszentrale. Die GEZ bereitet sich mit dem Versand der Erfassungsbögen auf die Änderung der Rundfunkbeiträge vor, die ab dem 1. Januar 2013 gelten.
Die Anzahl der Rundfunkgeräte im Unternehmen ist künftig irrelevant. Betriebe zahlen Beiträge nur noch abhängig von der Zahl der Betriebsstätten, der Mitarbeiter sowie der auf den Betrieb zugelassenen Fahrzeuge. Kleinbetriebe bis acht Beschäftigte (pro Betriebsstätte) müssen einen Drittelbeitrag von 5,99 Euro pro Monat entrichten; auf Betriebsstätten mit bis zu 19 Beschäftigten kommt ein voller Beitrag in Höhe von 17,98 Euro zu.
Staffelung der monatlichen Rundfunkgebühr
- pro Betriebsstätte mit bis zu 8 Beschäftigten: 5,99 Euro (1/3 x Beitragssatz)
- pro Betriebsstätte mit 9 bis 19 Beschäftigten: 17,98 Euro (1 x Beitragssatz)
- pro Betriebsstätte mit 20 bis 49 Beschäftigten: 35,96 Euro (2 x Beitragssatz)
- pro Betriebsstätte mit 50 bis 249 Beschäftigten: 89,90 Euro (5 x Beitragssatz)
- pro Betriebsstätte mit 250 bis 499 Beschäftigten: 179,80 Euro (10 x Beitragssatz)
Außerdem unterliegen die betrieblichen und zugelassenen Kraftfahrzeuge der Beitragspflicht. Pro Betriebsstätte ist ein Fahrzeug beitragsfrei, für weitere Fahrzeuge ist je ein Drittelbeitrag von 5,99 Euro zu entrichten.
Unternehmen müssen Auskunft geben
Auf dem aktuellen Erfassungsbogen der GEZ sind die Anzahl der Beschäftigten und die Anzahl der Fahrzeuge einzutragen. Neben der von der GEZ direkt angeschriebenen Betriebsstätte sind auch weitere Betriebsstätten des Unternehmens anzugeben. Grundsätzlich besteht gemäß Staatsvertrag Auskunftspflicht.
Ein Interview mit Christian Kramer, Abteilungsleiter Rundfunkgebühren/ Marktbearbeitung beim MDR beleuchtet weitere Aspekte der Thematik (siehe "Weiterführende Themen").