Gestalten Sie die Selbstverwaltung im Handwerk mit!
Im Sommer wird die nächste Vollversammlung der Handwerkskammer gewählt. Für das »Parlament des Handwerks« werden Arbeitgeber und Arbeitnehmer gesucht, die maßgeblich Einfluss auf die Ausrichtung der Politik ihrer Handwerkskammer nehmen möchten. Mitglieder der aktuellen Vollversammlung geben im Interview Einblicke in deren Arbeit.
Engagierte Arbeitnehmer und Arbeitgeber gesucht
Im Sommer endet die Amtsperiode der Vollversammlung der Handwerkskammer. Es stehen Neuwahlen für das oberste Organ der Kammer an. Das »Parlament des Handwerks« besteht aus 36 Mitgliedern und setzt sich zu zwei Dritteln aus selbstständigen handwerklichen Unternehmerinnen und Unternehmern und zu einem Drittel aus Vertretern der Arbeitnehmerseite zusammen.
Im »Parlament des Handwerks« nehmen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite gemeinsam Einfluss auf die Ausrichtung der Politik ihrer Handwerkskammer.
Über die Beteiligung der Arbeitnehmer werden – im Unterschied zu anderen Wirtschaftskammern – auch die Interessen der angestellten Meister, Gesellen und Lehrlinge in den Betrieben gebührend berücksichtigt. Dies ist logisch, wenn man bedenkt, dass nicht nur die Betriebsinhaber Mitglieder der Handwerkskammer sind, sondern auch alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Schon Ende 2025 wurden im Newsletter zwei Vollversammlungsmitglieder zu ihrem ehrenamtlichen Engagement in diesem Gremium interviewt. In dieser Ausgabe kommen zwei weitere Personen zu Wort und geben Einblicke in die Arbeit der Vollversammlung.
Zu den Aufgaben der für fünf Jahre gewählten Vollversammlung gehören insbesondere die Wahl der Hauptgeschäftsführung, das Einsetzen von Ausschüssen sowie das Aufstellen des Wirtschaftsplanes. Arbeitsschwerpunkte der Vollversammlung sind unter anderem die Berufsausbildung und ihre Überwachung, das Prüfungswesen sowie Gewerbeförderungsmaßnahmen der Handwerkskammer.
Die Vollversammlung hält jährlich zwei ordentliche öffentliche Sitzungen ab. Die Tätigkeit in der Vollversammlung erfolgt ehrenamtlich, Zeitaufwand wird jedoch über Aufwandsentschädigungen kompensiert. Ist ein Mitglied der Vollversammlung verhindert, hat es zwei Stellvertreter.