
Geprüfter Kaufmännischer Fachwirt nach der Handwerksordnung
Für alle Kaufleute, die die nächste Stufe der Karriereleiter erreichen wollen, ist der Kurs »Geprüfter Kaufmännische Fachwirt nach der Handwerksordnung« ein möglicher erster Schritt. Die Aufstiegsqualifikation wurde für Angestellte in kaufmännischen und verwaltenden Berufen entwickelt, die ihren Kenntnisstand im Bereich der modernen Unternehmensführung erweitern und sukzessiv Führungsfunktionen in kleinen und mittleren Unternehmen übernehmen wollen.
Perfekt für Führungsfunktionen in KMU
Im Mittelpunkt des Lehrgangs steht die Verknüpfung von Theorie und Praxis. Unser erfahrenes Dozententeam sorgt dafür, dass Absolventinnen und Absolventen mit zusätzlichem Input sofort im Berufsleben durchstarten können. Der »Geprüfte Kaufmännische Fachwirt nach der Handwerksordnung« gilt als die Meisterprüfung für Kaufleute. Der Abschluss befähigt zur Leitung im kaufmännischen Bereich und steht im Europäischen Qualifikationsrahmen auf Stufe 6 – und damit auf Bachelorniveau.
»Ich wollte nach meiner erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung gern einen höheren Abschluss erreichen und meine Kenntnisse und Fähigkeiten erweitern. […] Mit dem Abschluss als Geprüfter Kaufmännischer Fachwirt nach der Handwerksordnung stehen mir nun noch mehr Türen offen und man weiß ja nie, wo die Reise einmal hingeht.«
Thomas Kriebitzsch, Teilnehmer des Studienganges »Geprüfter Kaufmännischer Fachwirt nach der Handwerksordnung« 2023, Beitrag im Deutschen Handwerksblatt 06/2023
Ihr Nutzen als »Geprüfter Kaufmännischer Fachwirt nach der Handwerksordnung«
- Sie sind dazu befähigt, kaufmännisch-administrative Bereiche eigenständig zu führen.
- Sie wirken als Bindeglied zwischen Kunde und Betrieb.
- Sie lernen Prozesse zu gestalten und zu kontrollieren.
- Sie erlangen Führungskompetenz und können Mitarbeiter führen, sowie Lehrlinge ausbilden.
- Ihr Abschluss entspricht einem Meisterbrief oder einem Bachelor-Abschluss der DQR-Stufe 6 und ist bundesweit anerkannt.
- Sie können sich Inhalte bei der Weiterbildung zum »Geprüften Betriebswirt nach der Handwerksordnung« anerkennen lassen.