Berufliche Weiterbildung – Individuell berufsbezogene Weiterbildung für natürliche Personen

Unternehmen stehen vor der Herausforderung, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kontinuierlich weiterzubilden, um mit den neuesten Entwicklungen Schritt zu halten. Doch wie können gerade kleinere Unternehmen diese Weiterbildung finanzieren? 

Online-Weiterbildung. Bild: SFIO CRACHO / stock.adobe.com
SFIO CRACHO / stock.adobe.com

Das Land Sachsen fördert mit dem Programm »Berufliche Weiterbildung – Individuelle berufsbezogene Weiterbildung« natürliche Personen, die sich weiterentwickeln möchten. Aktuell können mit diesem Förderprogramm, sowohl Unternehmen als auch Einzelpersonen in Sachsen, ihre Fähigkeiten und Kompetenzen kontinuierlich erweitern. Für Arbeitnehmer mit festem Arbeitsverhältnis und einem maximalen Bruttoeinkommen von 3.700 Euro gibt es das Programm »Individuelle berufsbezogene Weiterbildung«.
 

Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung?

  • Der Hauptwohnsitz muss in Sachsen liegen.
  • Das monatliche durchschnittliche Bruttoeinkommen darf nicht höher sein als 3.700 Euro.
  • Die Gesamtausgaben für die Weiterbildung betragen mindestens 700 Euro.
  • Die Gesamtfinanzierung ist gesichert – Teilnehmer erhalten den Zuschuss im Anschluss an Ihre Weiterbildung nach Einreichung des Verwendungsnachweises.

Wie hoch kann die Förderung ausfallen?

  • Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses als Festbetragsfinanzierung gewährt.
  • Der Fördersatz beträgt in der Regel 50 Prozent. Für geringfügig Beschäftigte gilt ein Fördersatz von in der Regel 80 Prozent.
  • Die Zuwendung wird als Pauschale gewährt. Zuwendungsfähig sind die Ausgaben der Weiterbildungsmaßnahme zuzüglich anfallender Prüfungsgebühren.
  • Die Zuwendung beträgt maximal 4.500 Euro.
  • Nicht förderfähig sind Fahrt- und Unterbringungskosten.



Wie wird die Förderung beantragt?

Zur Beantragung der Förderung ist es wichtig, dass vor der Kursbuchung bei der Sächsischen Aufbau Bank (SAB) ein Antrag auf Förderung gestellt wird. Dieser kann online gestellt werden. Nach Einreichung des Antrages erhält der Teilnehmer eine Eingangsbestätigung zum Antrag über das Förderportal. Nach Erhalt dieser Bestätigung kann eine Seminarbuchung erfolgen. Die konkrete Bearbeitungszeit dauert in der Regel zwei bis fünf Arbeitstage. Der Beginn der Weiterbildung muss nach Erhalt des Zuwendungsbescheides innerhalb von sechs Monaten erfolgen.
 

Wie verläuft die Abrechnung der Förderung?

Der Teilnehmer zahlt zunächst den kompletten Rechnungsbetrag für die Weiterbildung. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Abschluss des Lehrgangs auf das Konto des Teilnehmers. Dafür händigen wir den notwendigen Nachweis für die Teilnahme aus.



Kontakt

Marco Kitzing

Claudia Weigelt

Leiterin Bildungsakademie Handwerk

Steinweg 3

04451 Borsdorf

Tel. 034291 30-126

Fax 034291 30-25126

weigelt.c--at--hwk-leipzig.de