Berufliche Weiterbildung – Individuell berufsbezogene Weiterbildung für natürliche Personen
Unternehmen stehen vor der Herausforderung, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kontinuierlich weiterzubilden, um mit den neuesten Entwicklungen Schritt zu halten. Doch wie können gerade kleinere Unternehmen diese Weiterbildung finanzieren?

Das Land Sachsen fördert mit dem Programm »Berufliche Weiterbildung – Individuelle berufsbezogene Weiterbildung« natürliche Personen, die sich weiterentwickeln möchten. Aktuell können mit diesem Förderprogramm, sowohl Unternehmen als auch Einzelpersonen in Sachsen, ihre Fähigkeiten und Kompetenzen kontinuierlich erweitern. Für Arbeitnehmer mit festem Arbeitsverhältnis und einem maximalen Bruttoeinkommen von 3.700 Euro gibt es das Programm »Individuelle berufsbezogene Weiterbildung«.
Wie wird die Förderung beantragt?
Zur Beantragung der Förderung ist es wichtig, dass vor der Kursbuchung bei der Sächsischen Aufbau Bank (SAB) ein Antrag auf Förderung gestellt wird. Dieser kann online gestellt werden. Nach Einreichung des Antrages erhält der Teilnehmer eine Eingangsbestätigung zum Antrag über das Förderportal. Nach Erhalt dieser Bestätigung kann eine Seminarbuchung erfolgen. Die konkrete Bearbeitungszeit dauert in der Regel zwei bis fünf Arbeitstage. Der Beginn der Weiterbildung muss nach Erhalt des Zuwendungsbescheides innerhalb von sechs Monaten erfolgen.
Wie verläuft die Abrechnung der Förderung?
Der Teilnehmer zahlt zunächst den kompletten Rechnungsbetrag für die Weiterbildung. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Abschluss des Lehrgangs auf das Konto des Teilnehmers. Dafür händigen wir den notwendigen Nachweis für die Teilnahme aus.