Kasse mit Banknoten. Bild: Andrey Popov / stock.adobe.com
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Geld zurück für die Kassenumrüstung!

Archivbeitrag | Newsletter 2021

Viele Betriebe mussten in den letzten Monaten ihre Kassen auf TSE-fähige Technik umstellen. Die Ausgaben dafür lassen sich mittels "Überbrückungshilfe III" zurückholen. Das geht aus den FAQs vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zum Hilfsprogramm hervor. Sämtliche Anschaffungskosten zur "Anschaffungen und Erweiterung von elektronischen Aufzeichnungssystemen" sind pauschal förderfähig sofern sie im Zeitraum März 2020 bis Juni 2021 angefallen sind. Kosten, die ab November 2020 entstanden sind, müssen pro Fördermonat abgerechnet werden.

Zu den elektronischen Aufzeichnungssystemen zählen auch Aufzeichnungssysteme, die der Erfassung und Abwicklung von zumindest teilweise baren Zahlungsvorgängen dienen können. Somit werden nicht nur Neuanschaffungen von (Kassen-)Hard- und Software, sondern auch Kosten für die Aufrüstung von Kassen (zum Beispiel Anschaffung TSE, Kassensoftware, Drucker für Belege, Software für die Bereitstellung von elektronischen Belegen, Kosten für die Vor-Ort-Unterstützung durch einen Techniker) berücksichtigt.

Im Rahmen der Überbrückungshilfe III erhalten Betriebe, die in einem Monat einen corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erlitten haben, einen Zuschuss zu den betrieblichen Fixkosten von bis zu 100 Prozent.
 

Kritik an Kassenumstellung per Umfrage mitteilen

Die in vielen Betrieben notwendige Kassenumstellung ist die Auswirkung des grundsätzlich guten Ansatzes des Bundes, für mehr Manipulationsschutz bei Aufzeichnungen in Kassensystemen zu sorgen. Allerdings hat der Bund – trotz vehementer Argumentation der Handwerksorganisation – offenbar unterschätzt, welche erheblichen Herausforderungen und bürokratischen Aufwendungen bei den Betrieben mit der "Kassenverordnung" verbunden sind. Zudem gab es viele Probleme, weil lange keine rechtskonformen Kassenlösungen auf dem Markt verfügbar waren. Vielen Unternehmerinnen und Unternehmern sind die ärgerlichen Umstände noch präsent oder sie befinden sich sogar noch in der Umstellungsphase.

Vor diesem Hintergrund ruft der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) alle Unternehmen dazu auf, sich an einer Umfrage zu den Bürokratiekosten bei der Kassenumstellung zu beteiligen. Die Unternehmerschaft kann damit einen wertvollen Beitrag zur Unterstützung des Protestes an der Kassenverordnung leisten. Die in der Umfrage ermittelten Betriebsdaten werden dem ZDH in anonymisierter Form als Argumentationsgrundlage gegen weitere bürokratische Auflagen seitens des Finanzministeriums dienen. Die Umfrage ist unter zdh-umfragen.de/kassenumfrage zu erreichen.

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