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Fragen und Antworten zur ÜLU

Das Herzstück der Fachkräftesicherung im Handwerk ist die duale Berufsausbildung. Junge Nachwuchskräfte erhalten über dieses renommierte System einerseits im Betrieb und andererseits in der Berufsschule das notwendige Know-how, mit dem sie den Anforderungen des Marktes und damit der Betriebe gerecht werden. Mit einem Gesellenabschluss sind sie breit aufgestellt und verfügen über eine international anerkannte Berufskompetenz und -qualität.
 

Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung – Unverzichtbar für Nachwuchskräfte

Weil das Handwerk jedoch von kleinen, oft spezialisierten Unternehmen dominiert wird, stehen Betriebe, die ihrem Nachwuchs ein gutes Rüstzeug mit auf den Weg geben wollen, vor einem Dilemma. Sie sind aufgrund ihrer Struktur mitunter nicht in der Lage, alle Ausbildungsinhalte abzubilden und immer die neuesten Technologien einzubeziehen. Dadurch können sie ihre Schützlinge nicht so schulen, dass diese auch bei einem späteren Arbeitgeberwechsel unkompliziert Fuß fassen können.

Sollte man als kleiner Betrieb also lieber gar nicht erst ausbilden? Weil das keine Option ist, wurde das System der „überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU)“ entwickelt und perfektioniert. Mehr als 500 große und kleine Bildungsstätten des Handwerks sorgen bundesweit dafür, dass alle Absolventen einer handwerklichen Ausbildung die gleichen einzelbetriebsübergreifenden Fachqualifikationen erwerben.
 

Vermittlung einzelbetriebsübergreifender Fachqualifikationen

In der Region Mitteldeutschland ist das Bildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer zu Leipzig ein Hauptakteur im ÜLU-Bereich. Lehrlinge aus mehr als 40 Gewerken kommen ab dem ersten Lehrjahr in die „Fachkräfteschmiede“ und absolvieren in den Werkstätten berufsspezifische Grund- und Fachstufenlehrgänge. Die erfahrenen Lehrmeister vermitteln die Inhalte dabei praxisorientiert, berücksichtigen aktuelle technische und ökonomische Trends und beleuchten darüber hinaus fachübergreifende Themen wie zum Beispiel Arbeitssicherheit, Unfallverhütung usw.

Die Lehrlinge können auf diese Weise losgelöst vom Tagesgeschäft im Ausbildungsbetrieb komplizierte und zeitintensive Teile ihrer Ausbildung üben und Sicherheit in der Anwendung der Kenntnisse erwerben. Das zahlt sich für die angehenden Fachleute aus. Wer sich durch die Herstellerbindung eines Heizungsbauunternehmens oder einer Kfz-Werkstatt also auf einen Hersteller spezialisiert hat, lernt bei der ÜLU, welche Besonderheiten es bei anderen Marken gibt und wird so fit für den Beruf.
 


Wie profitieren Betriebe von der ÜLU?

  • Ausbildungsinhalte orientieren sich am betrieblichen Bedarf.
  • Handlungsorientierte Methoden erhöhen den Lernerfolg der Auszubildenden und legen das Fundament für selbstgesteuertes Lernen.
  • Lehrlinge werden schnell in Produktionsprozesse integriert.
  • Ausbildungsinhalte werden vermittelt, ohne den betrieblichen Ablauf zu stören.
  • Vermittlung von Fertigkeiten, die über die Spezialisierung des Betriebes hinausgehen.
  • Kostengünstiges Angebot aufgrund öffentlicher Förderung.
  • Lehrling gewinnt an Fachwissen und Handlungskompetenz.

Wie profitieren Lehrlinge von der ÜLU?

  • Unterstützung bei der beruflichen Grundausbildung.
  • Systematische Vermittlung überbetrieblicher Qualifikationen.
  • Zeit zum Lernen außerhalb des betrieblichen Alltags.
  • Arbeiten im Team mit Auszubildenden und ÜLU-Ausbildern.
  • Erlernen neuer Techniken und technologischer Entwicklungen.
  • Solide Berufsausbildung fördert die Möglichkeit zum Einsatz im Betrieb und die Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

 

Ein ÜLU-Kurs dauert – je nach Lehrgangsinhalt – in der Regel eine Woche bis drei Wochen. Wie viele solcher Kurse in der Lehrzeit stattfinden, hängt vom Ausbildungsberuf ab. Bei einigen Berufen werden insgesamt vier einwöchige Kurse angeboten, bei anderen sind es sechs zweiwöchige Lehrgänge. Aus dem Rahmen fallen die Berufe der Stufenausbildung Bau, denn ihre überbetrieblichen Lehrgänge summieren sich auf insgesamt 32 Wochen.
Die Lehrgangsinhalte und die Anzahl der Lehrgänge werden nach bundeseinheitlichen Rahmenlehrplänen ermittelt. Diese wiederum werden – in Abstimmung mit Innungs- und Fachverbänden – durch das Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik konzipiert. In untenstehender Tabelle können die von der Vollversammlung beschlossenen Lehrgänge für die einzelnen Ausbildungsberufe eingesehen werden.
Ja, Ausbildungsbetriebe müssen ihre Lehrlinge für die Pflichtkurse freistellen. Die rechtliche Grundlage für diese Verpflichtung bilden im Kammerbezirk Leipzig ein Beschluss der Vollversammlung vom 11. Mai 1992 sowie das Berufsbildungsgesetz und § 91 (1) Nummer 1 und Nummer 4 der Handwerksordnung.
Sobald ein Ausbildungsvertrag in der Lehrlingsrolle der Handwerkskammer zu Leipzig eingetragen ist, werden die relevanten Daten an das „ÜLU-Team“ der Kammer weitergeleitet. Dieses Team kümmert sich um die Organisation der ÜLU-Kurse, also auch um die Einladung der Lehrlinge. Diese bekommt der Betrieb in der Regel vier bis sechs Wochen vor Kursbeginn.
Das Spektrum der ÜLU-Lehrgänge ist so vielfältig wie das Handwerk selbst. Es reicht von „Audiometrie und Hörgeräteanpassung“ für Hörgeräteakustiker bis „Zeitgemäße Gestaltung eines Werbeträgers“ für Schilder- und Lichtreklamehersteller. Gegenwärtig umfasst das bundeseinheitliche Lehrgangsangebot rund 500 Lehrpläne für die überbetriebliche Unterweisung, die für die Mehrzahl der Metall-, Bau-, Holz-, Gesundheits- und Nahrungsmittelhandwerksberufe sowie kaufmännische Lehrberufe zur Verfügung stehen.
Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung steht auf vier Finanzierungssäulen. Der Lehrgangsbesuch und die eventuelle Unterbringung der Auszubildenden im Internat der Handwerkskammer werden gemeinsam von Zuwendungen des Europäischen Sozialfonds, des Freistaates Sachsen, des Bundes und durch die Ausbildungsbetriebe finanziert. Nähere Angaben zu Beiträgen sind dem aktuell gültigen Beitragsbemessungsbeschluss zu entnehmen.
 


Gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.

Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung wird gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.


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Andreas Bräuer

Stellvertretender Fachbereichsleiter Bau / Ausbau

Steinweg 3

04451 Borsdorf

Tel. 034291 30-156

Fax 034291 30-25156

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Uwe Pluta

Fachbereichsleiter Kraftfahrzeugtechnik

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Jörg Winkler

Fachbereichsleiter Metall / Elektro / SHK / Fleischer

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