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Mathias Richter / fotolia.com

Förderung von Existenzgründungen von Frauen im ländlichen Raum

Ziel der Förderung ist es, die Lebens- und Erwerbssituation von Frauen im ländlichen Raum zu verbessern und damit die Durchsetzung der Chancengleichheit von Frau und Mann zu unterstützen.
 

Voraussetzungen

Die Gründung muss im ländlichen Raum des Freistaates Sachsen erfolgen. Dem ländlichen Raum im Sinne dieser Richtlinie sind Gemeinden mit einer Einwohnerzahl bis 10.000 zuzuordnen, in Ausnahmefällen auch eingemeindete Ortsteile bis 10.000 Einwohner. Die Zuwendungsempfängerin muss ihren Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt im Freistaat Sachsen haben.
 

Förderhöhe und Fördergegenstand

Die einmalige Zuwendung beträgt maximal 6.000 Euro und maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Das Gesamtinvestitionsvolumen darf 20.000 Euro nicht übersteigen.
 

Zuwendungsfähig sind

  • Sachausgaben einschließlich Werbemaßnahmen,
  • Auslagen und Gebühren, die für die Existenzgründung notwendig sind,
  • Investitionsausgaben, jedoch nicht Investitionen in der Landwirtschaft.

Nicht zuwendungsfähig sind

  • Ausgaben für Bildungs- und Beratungsleistungen,
  • Ausgaben für Kraftfahrzeuge.

Verfahren

Anträge auf Gewährung einer Zuwendung sind bei der Bewilligungsbehörde bis 31. März für das zweite Halbjahr des laufenden Jahres und bis 31. Oktober für das erste Halbjahr des Folgejahres zu stellen. Bewilligungsbehörde ist die Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden, Referat 31.
 

Neben dem Antragsformblatt sind folgende Unterlagen einzureichen

  • Unternehmenskonzept einschließlich der formulierten Gründungsidee,
  • Rentabilitätsvorschau für drei Jahre,
  • Finanzierungsplan und Kapitalbedarfsplanung,
  • Konkurrenz- und Kundenpotentialanalyse,
  • befürwortendes, externes Gutachten der jeweilig zuständigen Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer oder anderen berufsständischen Kammer zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Unternehmens.

Gesetzliche Grundlage

Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit vom 1. Januar 2016, Staatsministerium für Gleichstellung und Integration.


ansprechpartner

Michael Gruber

Betriebsberater

Schulstraße 67

04668 Grimma

Tel. 03437 911385

Fax 03437 911388

gruber.m--at--hwk-leipzig.de

ansprechpartnerin

Andrea Mücke

Betriebsberaterin

Kirchplatz 1

04758 Oschatz

Tel. 03435 987649

Fax 03435 987650

muecke.a--at--hwk-leipzig.de