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Sven Schneider / aboutpixel.de

Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds: Weiterbildungsscheck Sachsen

Der Weiterbildungsscheck Sachsen unterstützt Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Sachsen, die über ein relativ geringes Einkommen verfügen. Damit sie ihren beruflichen Aufstieg vorantreiben können, erhalten die Weiterbildungswilligen einen Zuschuss von bis zu 80 Prozent auf eine breite Palette an Fortbildungen. Das Spektrum reicht von fachsprachlichen Kursen über kaufmännische Lehrgänge bis hin zu berufsbegleitenden Studiengängen. Das Antragsverfahren ist vergleichsweise einfach: Weiterbildung aussuchen, drei Angebote einholen und einen Förderantrag bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) einreichen.

Wer wird gefördert?

  • Beschäftigte mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von höchstens 2.500 Euro (darunter fallen auch Beschäftigte mit "aufstockenden Leistungen" nach SGB II),
  • Beschäftigte mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von mehr als 2.500 bis 4.150 Euro, die mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
    • der Beschäftigte ist älter als 50 Jahre,
    • der Beschäftigte arbeitet in Teilzeit, einem befristeten Arbeitsverhältnis oder in Leiharbeit.
    • der Beschäftigte strebt mit der Weiterbildung seinen ersten akademischen Abschluss an.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Kurse (und Prüfungen), die der individuellen beruflichen Weiterbildung dienen. Diese zielen auf das Fortkommen im derzeit ausgeübten Beruf, auf einen Berufswechsel oder auf den Erhalt beziehungsweise die Entwicklung der eigenen Beschäftigungsfähigkeit.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Zuwendung beträgt 80 Prozent der Weiterbildungskosten für Beschäftigte mit einem durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkommen von unter 2.500 Euro, wenn die Gesamtkosten der Weiterbildungsmaßnahme mindestens 650 Euro betragen. 50 Prozent der Weiterbildungskosten werden Beschäftigten gewährt, die über ein durchschnittliches Bruttomonatseinkommen zwischen 2.500 und 4.150 Euro verfügen. Bei ihnen müssen die Gesamtkosten der Weiterbildung mindestens 1.000 Euro betragen. Für die Förderung existiert keine Obergrenze.

Kontakt
Sächsische Aufbaubank – Förderbank
Kundencenter Leipzig – Städtisches Kaufhaus
Eingang Kupfergasse | Universitätsstraße
Universitätsstraße 16 | 04109 Leipzig
Telefon 0341 355959 0 | Telefax 0341 355959-60