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Archivbeitrag | Newsletter 2010Erweitertes Kreditmediationsangebot für den Mittelstand

Seit 1. August können auch Jung- und Kleinstunternehmer vom kostenfreien Service bei Finanzierungsproblemen profitieren. Die Voraussetzungen für die Beratung und Antragstellung auf Kreditmediation wurden den Bedürfnissen des Marktes angepasst.

Zulassung junger Unternehmen zum Mediationsverfahren

Junge Unternehmen können sich beispielsweise an den Kreditmediator wenden, wenn mindestens der Jahresabschluss für ein vollständiges Geschäftsjahr vorliegt. Der Kreditmediator Deutschland, Hans-Joachim Metternich, will sich für diese Unternehmen besonders einsetzen, da junge Unternehmen in der Aufbauphase eine zukunftsorientierte Finanzierung benötigen.

Existenzgründer sollen sich allerdings nach wie vor an ihre Kammern und Verbände wenden, die in diesem Bereich erfolgreich Hilfe leisten.

Absenkung des Mindest-Kreditvolumens von 25.000 auf 15.000 Euro

Umfragen aus jüngster Zeit machen deutlich, dass in der Praxis besonders die Kleinstunternehmen einer besonderen Unterstützung durch den Kreditmediator bedürfen. Das Mindest-Kreditvolumen wurde deshalb auf 15.000 Euro abgesenkt.

Beratungsleistungen für Unternehmen mit Restrukturierungs- oder Sanierungsbedarf

Der Kreditmediator prüft bei den Unternehmen, welches Beratungsangebot im Einzelfall den größten Erfolg verspricht. Unternehmen die sich in der Drei-Wochenfrist vor Anmeldung der Insolvenz befinden oder bereits Insolvenz angemeldet haben sind auch zukünftig nicht Zielgruppe des Mediationsverfahrens. Hier ist ein geregeltes Mediationsverfahren nicht mehr sinnvoll.

Ansprechpartner zur Kreditmediation ist die Abteilung Wirtschaftsförderung der Handwerkskammer zu Leipzig.

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