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Klaus Rupp / pixelio.de

Kreditmediation

Stand: 22. März 2010

Übersicht über das Verfahren

Mit Kabinettsbeschluss vom 2. Dezember 2009 hat die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BMWi, Joachim Metternich mit der Aufgabe des Kreditmediators Deutschland (KM) beauftragt.

Der KM bedient sich bei der Erfüllung der Aufgaben der Kreditmediator Deutschland GmbH (KMD), Sitz Frankfurt/Main. Die Aufnahme der Tätigkeit erfolgt voraussichtlich Ende März 2010.

Ziele des Mediationsverfahrens

Falls ein Kreditantrag eines gewerblichen Unternehmens von der Hausbank abgelehnt wurde, sollen im Rahmen der Mediation Möglichkeiten eruiert werden, auf deren Grundlage ein Finanzierungsprojekt doch noch realisiert werden kann.

Aufgaben des Bundeskreditmediators (BKM)

Der Bundeskreditmediator nimmt die Anträge auf Mediation entgegen und prüft nach Maßgabe der Voraussetzungen auf Mediationsfähigkeit und Mediationswürdigkeit. Bei positivem Prüfergebnis bittet er die zuständige Handwerkskammer oder oder IHK um Durchführung eines Mediationsgespräches.

Mitwirkung der Kammern

Die Kammern können - nach erfolgter Vorprüfung - ein Gespräch zwischen Unternehmen und Kreditinstitut organisieren, in der Regel unter Einbeziehung zusätzlicher potenzieller Finanzierungspartner (Bürgschaftsbanken, Förderbanken). Die mitwirkenden Kammern benennen dafür jeweils einen Ansprechpartner.

Unternehmensbezogene Voraussetzungen für die Kreditmediation

Zulassungskriterien für das Verfahren beinhalten unter anderem:

  • Antragsteller ist Mitglied einer Handwerkskammer oder IHK,
  • das Unternehmen ist mindestens zwei Jahre am Markt tätig,
  • es liegen mindestens zwei vollständige Jahresabschlüsse vor,
  • das Kreditvolumen bewegt sich in einer Größenordnung von mindestens 25.000 Euro,
  • es besteht keine Verpflichtung zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens und es existiert kein Sanierungsbedarf,
  • es bestehen keine laufenden Rechtsstreitigkeiten beziehungsweise Schlichtungsverfahren mit dem ablehnenden Kreditinstitut, Runden Tischen usw..

Ablauf des Mediationsverfahrens

  • Ein Unternehmen wendet sich nach Ablehnung seines Kreditantrages an den BKM.
  • Der BKM prüft den Antrag und bittet das Kreditinstitut um eine zweite Stellungnahme.
  • Der BKM entscheidet über Annahme oder Ablehnung des Antrages.
  • Bei Annahme empfiehlt er der zuständigen Kammer die Organisation und Durchführung eines Mediationsgesprächs.
  • Parallel hierzu bittet er weitere Finanzierungspartner um eine Stellungnahme gegenüber der zuständigen Kammer.
  • Ergeben sich aus diesen Stellungnahmen und weiteren Informationen Tatsachen die zu einer neuen Kreditentscheidung der Hausbank führen können, lädt die Kammer zu einem "Mediationstisch" ein, dessen Ergebnis übermittelt die Kammer dem BKM.
  • Der BKM teilt Ergebnis dem Antragsteller und dem Kreditinstitut mit.

Ansprechpartner zur Kreditmediation ist die Abteilung Wirtschaftsförderung der Handwerkskammer zu Leipzig.