
Archivbeitrag | Newsletter 2023Energiekosten: sächsisches Härtefallprogramm für KMU
Mit den Preisbremsen für Strom und Gas sind zu Jahresbeginn die wichtigsten Instrumente des Bundes zur Bewältigung der Energiepreiskrise in Kraft getreten. Jedoch hat sich bereits in der Konzeptionsphase der Preisbremsen abgezeichnet, dass diese durch zusätzliche Programme ergänzt werden müssen, um bestehende Förderlücken zu schließen. Vor diesem Hintergrund hat das Sächsische Ministerium für Wirtschaft Arbeit und Verkehr nun Härtefallprogramm auf den Weg gebracht.
Ergänzung der Preisbremsen für Strom und Gas ab 12. April
Das Härtefallprogramm für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Sachsen, die von der Energiepreiskrise besonders betroffen sind, soll am 12. April 2023 starten. Der Freistaat hat die dafür erforderliche Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund abgeschlossen. Rund 20 Millionen Euro stehen für die sächsischen Härtefälle zur Verfügung. Die durch Ausgabensteigerungen für Energie in ihrer Existenz bedrohten Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen können unterstützt werden, um Betriebsaufgaben und damit verbundenen Arbeitsplatzabbau zu verhindern.
Ein Härtefall ist beispielsweise zu vermuten, wenn sich der durchschnittliche Einkaufspreis eines Energieträgers (Gas, Strom, leichtes Heizöl, Holzpellets, Hackschnitzel, Flüssiggas) für das gesamte Jahr 2022 im Vergleich zu 2021 verdreifacht hat.
Sächsische Aufbaubank übernimmt Abwicklung
Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) wird die Bewilligungsstelle für das KMU-Härtefallprogramm in Sachsen sein. Auf der Webseite der SAB sind detaillierte Informationen zum Programm sowie eine Berechnungshilfe verfügbar, mit deren Hilfe die Unternehmen ihre Antragsberechtigung sowie die Höhe der Unterstützungsleistung errechnen können. Zum Redaktionsschluss des Newsletters waren diese Informationen jedoch noch nicht abrufbar.
Härtefallhilfe gilt nicht für Kraftstoffe
Zusätzlich soll eine Härtefallkommission ins Leben gerufen werden. Durch deren Empfehlungen im Einzelfall von Kriterien wie Unternehmensgröße, Referenzzeitraum oder dem Förderhöchstbetrag abgewichen werden kann. Abweichend von der ursprünglichen Planung werden Kraftstoffe, zum Beispiel Diesel, Benzin, LNG, Wasserstoff, vom Härtefallprogramm nicht erfasst.