Detail eines Gaszählers. Bild: stock.adobe.com / marketlan
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Archivbeitrag | Newsletter 2023Energiekosten: sächsisches Härtefallprogramm für KMU

Mit den Preisbremsen für Strom und Gas sind zu Jahresbeginn die wichtigsten Instrumente des Bundes zur Bewältigung der Energiepreiskrise in Kraft getreten. Jedoch hat sich bereits in der Konzeptionsphase der Preisbremsen abgezeichnet, dass diese durch zusätzliche Programme ergänzt werden müssen, um bestehende Förderlücken zu schließen. Vor diesem Hintergrund hat das Sächsische Ministerium für Wirtschaft Arbeit und Verkehr nun Härtefallprogramm auf den Weg gebracht.
 

Ergänzung der Preisbremsen für Strom und Gas ab 12. April

Das Härtefallprogramm für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Sachsen, die von der Energiepreiskrise besonders betroffen sind, soll am 12. April 2023 starten. Der Freistaat hat die dafür erforderliche Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund abgeschlossen. Rund 20 Millionen Euro stehen für die sächsischen Härtefälle zur Verfügung. Die durch Ausgabensteigerungen für Energie in ihrer Existenz bedrohten Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen können unterstützt werden, um Betriebsaufgaben und damit verbundenen Arbeitsplatzabbau zu verhindern.

Ein Härtefall ist beispielsweise zu vermuten, wenn sich der durchschnittliche Einkaufspreis eines Energieträgers (Gas, Strom, leichtes Heizöl, Holzpellets, Hackschnitzel, Flüssiggas) für das gesamte Jahr 2022 im Vergleich zu 2021 verdreifacht hat.
 

Sächsische Aufbaubank übernimmt Abwicklung

Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) wird die Bewilligungsstelle für das KMU-Härtefallprogramm in Sachsen sein. Auf der Webseite der SAB sind detaillierte Informationen zum Programm sowie eine Berechnungshilfe verfügbar, mit deren Hilfe die Unternehmen ihre Antragsberechtigung sowie die Höhe der Unterstützungsleistung errechnen können. Zum Redaktionsschluss des Newsletters waren diese Informationen jedoch noch nicht abrufbar.

 
Modulares und zeitlich gestaffeltes Programm

  • Härtefallhilfe 2022:
    Kleine und mittlere Unternehmen ab mittlerer Energieintensität, die zwischen Juli und Dezember 2022 von besonders hohen Preissteigerungen betroffen waren, erhalten pauschale Unterstützungszahlungen von einem Zwölftel der Energiekosten 2022 für Gaskunden – wegen der Soforthilfe Gas – oder zwei Zwölfteln bei Strom und sonstigen Energieträgern. Je nach Entwicklung der Energiepreise sowie Mittelabfluss kann dieses Programmmodul im Jahr 2023 verlängert werden.
  • Härtefallhilfe Plus 2022:
    Ergänzend sollen im Programmmodul Härtefallhilfe Plus 2022 deutlich höhere Unterstützungsleistungen bereitgestellt werden (80 Prozent der Mehrkosten für Energie im Leistungszeitraum – gedeckelt auf den steuerlichen Verlust). Dieses Modul zielt auf kleine und mittlere Unternehmen, die durch die Kostensteigerungen in ihrer Existenz gefährdet sind.

 

Härtefallhilfe gilt nicht für Kraftstoffe

Zusätzlich soll eine Härtefallkommission ins Leben gerufen werden. Durch deren Empfehlungen im Einzelfall von Kriterien wie Unternehmensgröße, Referenzzeitraum oder dem Förderhöchstbetrag abgewichen werden kann. Abweichend von der ursprünglichen Planung werden Kraftstoffe, zum Beispiel Diesel, Benzin, LNG, Wasserstoff, vom Härtefallprogramm nicht erfasst.

 
Mehr Informationen zu den "Härtefallhilfen Energie KMU Sachsen" und zur Beantragung

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (www.sab.sachsen.de)

FAQ "Härtefallhilfen Energie KMU Sachsen" (www.sab.sachsen.de)

Zum Redaktionsschluss des Newsletters waren auf der SAB-Webseite neben dem FAQ noch keine weiterführenden Informationen abrufbar.

Marco Kitzing

Sven Börjesson

Berater für Innovation und Technologie (BIT)

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-368

Fax 0341 2188-25368

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Ron Claus

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