Elektronischer Widerrufsbutton

Ab dem 19. Juni ist der »Widerrufsbutton«  bei online geschlossenen Verbraucherverträgen Pflicht.

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Ab dem 19. Juni 2026 müssen Handwerksbetriebe, die Verbraucherverträge online abschließen, einen gut sichtbaren »Widerrufsbutton« auf ihrer Webseite oder App integrieren. Betroffen sind die Betriebe, die Onlineshops betreiben und Verbraucherinnen und Verbrauchern Waren verkaufen oder ihnen Dienstleistungsbuchungen anbieten.

Die elektronische Widerrufsfunktion muss die Übersendung einer Widerrufserklärung ermöglichen. Die Ausübung des Widerrufsrechts mittels Widerrufsbutton darf nicht aufwendiger sein als der Vertragsabschluss selbst. Bei Vertragsabschlüssen, die per E-Mail erfolgen, muss kein elektronischer Widerrufsbutton bereitgestellt werden.

Websites oder Apps, über die online Vertragsabschlüsse ausschließlich zwischen Unternehmern stattfinden, müssen nicht angepasst werden. Auch dann, wenn überhaupt kein Widerrufsrecht besteht, muss der Widerrufsbutton nicht bereitgestellt werden.
 

Ausnahmen vom Widerrufsrecht sind insbesondere

  • Verkauf von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt oder auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten wurden.
  • Verkauf von Waren, die schnell verderben können, wie frische Lebensmittel.
  • Verkauf von Waren, die nach der Lieferung untrennbar mit anderen Gütern vermischt werden.
  • Erbringung von dringenden Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten, die aufgrund einer ausdrücklichen Aufforderung des Verbrauchers erbracht werden.
     

Der Widerrufsbutton muss gut lesbar mit den Worten »Vertrag widerrufen« oder einer anderen gleichbedeutenden eindeutigen Formulierung beschriftet sein. Er muss:

  • ohne Authentifizierung/Registrierung oder Login erreichbar sein, es sei denn, der Vertrag wurde ausschließlich über ein Kundenkonto (Login) abgeschlossen,
  • unmittelbar und prominent platziert werden.
     

Der Widerrufsbutton muss sich vom restlichen Design der Website abheben, zum Beispiel durch eine andere Farbwahl oder durch Kontrastedamit er sich eindeutig von den anderen Informationen, wie zum Beispiel AGB oder Impressum abgrenzt. Der Widerrufsbutton muss während der gesamten Widerrufsfrist durchgehend verfügbar sein. Mit dem ersten Klick auf den Button wird die Verbraucherin / der Verbraucher zu einer Seite weitergeleitet, auf der er die Widerrufserklärung abgeben kann (Widerrufsformular).

Dort müssen folgende Informationen bereitgestellt oder bestätigt werden:

  • Name der Verbraucherin/ des Verbrauchers
  • Angaben zur Identifizierung des Vertrags, der widerrufen werden soll (zum Beispiel Angabe der Bestellnummer oder Vertragsnummer)
  • E-Mail-Adresse
     

Nach dem Eingeben der Daten muss die Verbraucherin / der Verbraucher die Möglichkeit haben, den Widerruf zu bestätigen. Dies kann durch einen weiteren Button mit der Beschriftung »Widerruf bestätigen« oder einer ähnlichen Formulierung erfolgen. Nach Übersendung der Widerrufserklärung mittels der Bestätigungsfunktion muss unverzüglich eine Eingangsbestätigung versendet werden. Diese muss die übermittelten Daten sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs enthalten. 

Wenn die Pflicht für den elektronischen Widerrufsbutton besteht, dann muss auch die Widerrufsbelehrung ergänzt werden und zwar um folgenden Passus:

Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter [Internetadresse einsetzen] ausüben. Wenn Sie diese Onlinefunktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (zum Beispiel durch eine E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs.

Einen Text der Widerrufsbelehrung mit dem ergänzten Passus finden Sie in nachfolgender PDF-Datei.

 
Wird die elektronische Widerrufsfunktion trotz bestehender Pflicht nicht bereitgestellt, drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Fehlt der Textbaustein zur elektronischen Widerrufsfunktion in der Widerrufsbelehrung, verlängert sich das 14-tägige Widerrufsrecht um ein Jahr. Außerdem verlieren Handwerksbetriebe dann den Anspruch auf Wertersatz für bereits erbrachte Dienstleistungen im Falle des Widerrufs.

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