Widerruf bei Verträgen mit Verbrauchern

Erweiterte Informationspflichten und Widerrufsmöglichkeiten gelten künftig nicht nur für online abgeschlossene Verträge beziehungsweise Fernabsatzverträge, sondern für alle Verträge, die außerhalb der Geschäftsräume geschlossen werden und müssen daher auch von Handwerksbetrieben beachtet werden.

verbraucherschutz, tastatur, betrug, hersteller, information, informationen, konsument, konsumenten, konsumentenschutz, kunden, schild, schutz, schützen, verbraucher, verbraucherbildung, verbraucherinformationen, verbraucherschutz, verbraucherschützer, verbraucherzentrale, akte, anklage, fernabnahmegesetz, garantie, gerechtigkeit, gericht, gerichtssaal, gerichtsverhandlung, gesetz, gesetzbuch, gesetzesänderung, gesetzgebung, gewährleistung, judikative, jurist, justiz, normen, recht, rechte, rechtsanwalt, rechtssystem, regeln, regelung, urteil, verbraucherinformation, verbraucherrecht, verordnung
momius / fotolia.com

Bereits seit 2014 gelten für Verträge mit Verbrauchern besondere Regeln. Es gibt erweiterte Informationspflichten und Widerrufsmöglichkeiten.

Erweiterte Informationspflichten und Widerrufsmöglichkeiten gelten nicht nur für online abgeschlossene Verträge beziehungsweise Fernabsatzverträge, sondern für alle Verträge, die außerhalb der Geschäftsräume geschlossen werden und müssen daher auch von Handwerksbetrieben beachtet werden

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat ausführliche Informationen und Muster für Widerrufsbelehrungen erstellt.

Kontakt

Marco Kitzing

Markus Richter

Abteilungsleiter Recht und Organisation

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-210

Fax 0341 2188-25210

richter.m--at--hwk-leipzig.de

Marco Kitzing

Katja Scherf

Justiziarin

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-212

Fax 0341 2188-25212

scherf.k--at--hwk-leipzig.de