Widerruf bei Verträgen mit Verbrauchern
Erweiterte Informationspflichten und Widerrufsmöglichkeiten gelten künftig nicht nur für online abgeschlossene Verträge beziehungsweise Fernabsatzverträge, sondern für alle Verträge, die außerhalb der Geschäftsräume geschlossen werden und müssen daher auch von Handwerksbetrieben beachtet werden.

Bereits seit 2014 gelten für Verträge mit Verbrauchern besondere Regeln. Es gibt erweiterte Informationspflichten und Widerrufsmöglichkeiten.
Erweiterte Informationspflichten und Widerrufsmöglichkeiten gelten nicht nur für online abgeschlossene Verträge beziehungsweise Fernabsatzverträge, sondern für alle Verträge, die außerhalb der Geschäftsräume geschlossen werden und müssen daher auch von Handwerksbetrieben beachtet werden
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat ausführliche Informationen und Muster für Widerrufsbelehrungen erstellt.