Archivbeitrag | Newsletter 2010Eintragung in den Firmenpool der Stadt Leipzig gilt nicht mehr als Eignungsnachweis
Nach in Kraft treten der Vergabe- und Vertragsordnungen für Bauleistungen (VOB) 2009 am 11. Juni 2010 kann die Registrierung für Bauaufträge der Stadt Leipzig, die in Zusammenarbeit mit der Handwerkskammer zu Leipzig erfolgte, nicht mehr als Eignungsnachweis anerkannt werden.
Firmenpool nur noch für Bieterauswahl bei Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben
Der so entstandene Firmenpool dient nunmehr nur noch der Auswahl geeigneter Bieter bei Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben. Ab sofort ist laut VOB 2009 bei Angebotsabgabe der Nachweis der Eignung durch entsprechende Einzelnachweise oder Präqualifikation zu führen.
Ansprechpartner zu den Themen Vergabe und Präqualifikation sind Berit Hennig und Stefan Lorenz.