
Einbringen von Forderungen - ohne Kostenrisiko vor Gericht?
Veranstaltung im Rahmen der Reihe Fokus Handwerk
21. Mai 2001 | Eine Situation, die leider viele Handwerker kennen: Der Handwerksbetrieb hat eine Werkleistung vertragsgemäß und mangelfrei erbracht. Der Auftraggeber streicht willkürlich einen Teil der Vergütung oder zahlt die Rechnung gar nicht. In vielen Fällen bleibt nur noch der Versuch, die Forderungen auf dem Gerichtsweg einzubringen Dazu müssen anwaltliche Hilfen in Anspruch genommen werden.
Abhängig von der Streitwerthöhe sind jedoch oft hohe Kosten für Anwalt und Prozess vorzulegen. Kann das Unternehmen den Betrag nicht aufbringen, bleibt häufig nur der Verzicht. Ein Weg wenigstens einen Teil der Ansprüche zu realisieren, kann eine Prozessfinanzierung gegen Erfolgbeteiligung sein.
Über die verschiedenen Möglichkeiten und die Bedingungen, unter denen diese Form der Prozessfinanzierung für Handwerksunternehmen sinnvoll ist, informiert die Handwerkskammer zu Leipzig wir im Rahmen der Reihe Fokus Handwerk in der Veranstaltung "Einbringen von Forderungen - ohne Kostenrisiko vor Gericht?" am Mittwoch, dem 30. Mai, 18.30 Uhr, im Haus des Handwerks, Dresdner Straße 11/13, 04103 Leipzig.
Gesprächspartner sind Heiko Schulz, Richter am Amtsgericht Leipzig, Kai Schulze, Vorstand der ACIVO Prozessfinanzierungs AG in Leipzig, und Martin Gremmel, Geschäftsführer des Sächsischen Baugewerbeverbandes.