
Archivbeitrag | Newsletter 2011Ehrenamtliche Richter für das Sächsische Finanzgericht gesucht
Ende 2011 geht die Amtszeit der ehrenamtlich tätigen Richter beim Sächsischen Finanzgericht zur Neige. Bis zum Jahresende muss daher die Neuwahl für die fünfjährige Wahlperiode von 2012 bis 2016 erfolgen.
Als ehrenamtliche Richter sind auch gestandene Handwerker gefragt, die mit ihren Erfahrungen dafür sorgen sollen, dass sich die Urteile an der Lebenswirklichkeit orientieren. Die ehrenamtlichen Richter können die im täglichen, beruflichen und sozialen Umfeld gewonnenen Kenntnisse und Wertungen in die Verhandlungen und die gemeinsame Beratung einbringen und damit die stärker juristisch geprägte Sichtweise der Berufsrichter sinnvoll ergänzen.
Einfluss auf die Auslegung steuerrechtlicher Normen
Sie wirken gleichberechtigt mit den Berufsrichtern bei der Rechtsfindung in Steuerstreitigkeiten mit und üben dadurch Einfluss auf die Auslegung steuerrechtlicher Normen aus.
Die Wahl der ehrenamtlichen Richter nimmt ein Wahlausschuss auf Grundlage von Vorschlagslisten vor. Handwerker der Region Leipzig, die Interesse daran haben, als ehrenamtliche Richter tätig zu werden, sollten sich bis 12. August 2011 bei der Rechtsabteilung der Handwerkskammer melden.
Bisher schon tätige ehrenamtliche Richter können selbstverständlich zur Wiederwahl antreten.