
Die Betriebsnachfolge vertraglich regeln
Handwerkskammer klärt im Rahmen der "Nachfolgeoffensive Handwerk" auf
26. Juni 2001 | Grundstücksübergabe, Steuerverbindlichkeiten, Gewährleistungen - bei der Unternehmensnachfolge müssen im Vertrag für viele Teilbereiche klare Verhältnisse geschaffen werden. Die Nachfolge muss bis ins Detail hieb- und stichfest sein. Welche Aspekte dabei wie fixiert werden müssen, erklären Experten der Handwerkskammer zu Leipzig am 4. Juli, 18.30 Uhr, im Haus des Handwerks Leipzig, Dresdner Straße 11/13.
Justiziarin Katja Scherf und Betriebsberater Jens Krause zeigen, wie die unterschiedlichen Verträge aussehen müssen. Außerdem wird klargestellt, wann welche Vertragsform greift: Wann reicht eine mündliche Vereinbarung, wann ist die schriftliche erforderlich, wann eine notarielle Beglaubigung.
Statistisch gesehen steht in den kommenden fünf Jahren für jedes zehnte Handwerksunternehmen im Regierungsbezirk Leipzig die Betriebsübergabe an. Die Regelung der Nachfolge ist eine große unternehmerische Herausforderung. Betriebsübergaben und -übernahmen müssen langfristig und genau vorbereitet werden.
Deshalb hat die Handwerkskammer zu Leipzig die Veranstaltungsreihe "Nachfolgeoffensive Handwerk" initiiert, in der für Betriebsinhaber und potenzielle Nachfolger alle mit der Thematik verbundenen Problemkreise durch Fachleute dargestellt und Lösungswege aufgezeigt werden. Die Veranstaltungen sind so konzipiert, dass ausreichend Zeit für Diskussionen und individuelle Gespräche mit den Beratern geplant sind. Anmeldungen nimmt Jens Krause entgegen unter Telefon 0341 2188-313.