Euro, Geld, Boot. Bild: klimkin / pixabay.com
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Bessere Förderbedingungen für Weiterbildung über "WeGebAU"

Archivbeitrag | Newsletter 2017

Weiterbildung ist ein wertvolles In­strument gegen den Fachkräftemangel. Wer als Arbeitgeber geeignete Fachleute nur mit Mühe oder gar nicht mehr findet, sollte darüber nachdenken, das eigene Team weiterzuentwickeln und Mitarbeitern Aufstiegschancen einzuräumen, die derzeit keine Fachkräftetätigkeiten ausüben. Dafür ist Weiterbildung die ideale Lösung.
 

Weiterbildungsförderung für geringer qualifizierte Mitarbeiter

Doch Weiterbildung kostet oft viel Geld und Mitarbeiter müssen mitunter freigestellt werden. Das schmerzt insbesondere kleine Betriebe und führt dazu, dass Bildungsaktivitäten auf die lange Bank geschoben werden.

Für die Betriebe gibt es deshalb nun einen weiteren Anreiz, den Weiterbildungspfad zu beschreiten. Im Förderprogramm WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen) gelten seit Anfang 2017 deutliche bessere Bedingungen.
 

Lehrgangskosten werden komplett übernommen!

Vor allem Kleinst- und Kleinbetriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern profitieren. Sie können Beschäftigte, die mehr als vier Jahre nicht mehr in ihrem erlernten Beruf tätig sind oder überhaupt keinen Berufsabschluss haben, mit einer geförderten Weiterbildung fit für die Zukunft machen.

Wenn die Mitarbeiter unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt werden, damit sie einen Berufs­abschluss oder eine Teilqualifikation erwerben, übernimmt der Staat nun 100 Prozent (!) der Lehrgangskosten. Neu ist ebenfalls, dass die berufliche Weiterbildung für Beschäftigte nun auch außerhalb der Arbeitszeit erfolgen kann. Das vermindert Ausfallzeiten im Unternehmen.

Unter bestimmten Voraussetzungen können die Arbeitgeber sogar einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten und den aufstiegswilligen Mitarbeitern können Kosten für Fahrten zum Ausbildungsort, für die Kinderbetreuung oder für Unterkunft und Verpflegung erstattet werden.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Lehrgang mindestens vier Wochen (160 Unterrichtseinheiten) dauert und nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung für Weiterbildungen zugelassen ist.

Aus dem Weiterbildungsangebot der Handwerkskammer zu Leipzig können hierbei beispielsweise Kurse wie die "Ausbildung der Ausbilder" oder der "Geprüfte Fachmann für kaufmännische Betriebsführung (HwO)" in Betracht gezogen werden. Unsere Weiterbildungsprofis informieren und beraten gern weiter.

Kontakt und Informationen

Agentur für Arbeit Leipzig
Georg-Schumann-Straße 150
04159 Leipzig
Telefon 0800 4 5555 00 (Arbeitnehmer)
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Claudia Weigelt

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