Beitragserhebung 2024: Bescheide werden versandt – Antworten auf die häufigsten Fragen
Im Mai erhalten die Mitgliedsbetriebe die Beitragsbescheide für das Jahr 2024. Sicher gibt es hinsichtlich der Beitragsveranlagung Fragen. Nachfolgend haben wir die wichtigsten Punkte erläutert.

Im Mai erhalten die Mitgliedsbetriebe die Beitragsbescheide für das Jahr 2024. Die Beitragsbemessung wird von der Vollversammlung der Handwerkskammer zu Leipzig beschlossen und vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr genehmigt.
Innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe des Beitragsbescheides kann Widerspruch erhoben werden. Nach dieser Frist eingehende Widersprüche sind verfristet. In Fällen einer unbilligen Härte mit existenzbedrohender Auswirkung kann schriftlich Stundung, Ratenzahlung, Herabsetzung oder Erlass gemäß § 10 der Beitragsordnung der Handwerkskammer zu Leipzig beantragt werden.
Die Regelungen des § 113 Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I Seite 3074; 2006 I Seite 2095), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 9. November 2022, werden beachtet. Es gelten für Existenzgründer und Kleingewerbetreibende gesetzlich festgelegte Befreiungsregelungen für die Erhebung des Handwerkskammerbeitrages.
Beitragsbescheide gehen den Betrieben zu
Im Mai werden alle Mitgliedsbetriebe ihren Beitragsbescheid für das Beitragsjahr 2024 erhalten. Sicher gibt es hinsichtlich der Beitragsveranlagung Fragen. Nachfolgend haben wir die wichtigsten Punkte erläutert.