Symbolbild Ukraine-Krieg. Bild: leravalera89 / stock.adobe.com
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Archivbeitrag | Newsletter 2022Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf das Handwerk

Regionale Hilfsangebote, Beschäftigung von Flüchtlingen, wirtschaftliche Effekte

Der russische Krieg gegen die Ukraine wird neben den verheerenden Folgen für die Menschen in diesem Land auch den wirtschaftlichen Austausch nachhaltig beeinflussen. Mit Lieferengpässen sowie hohen Rohstoff- und Energiepreisen haben die Schockwellen des Krieges die deutsche Wirtschaft bereits erreicht. Viele Handwerkerinnen und Handwerker wollen helfen und sind gleichzeitig wegen der ungewissen Entwicklung besorgt.

Auf www.hwk-leipzig.de/ukraine bündelt die Handwerkskammer deshalb Informationen zu regionalen Hilfsangeboten für Geflüchtete aus der Ukraine aber auch zu Fragen rund um die Beschäftigung von Flüchtlingen bis hin zu den Sanktionsmaßnahmen gegenüber Russland und deren Auswirkungen auf das sächsische Handwerk.
 

Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft haben angesichts des Ukraine-Kriegs eine Hilfsinitiative gestartet. An #WirtschaftHilft beteiligen sich der Industrieverband BDI, der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), der Handwerksverband ZDH sowie der Arbeitgeberverband BDA. Auf www.wirtschafthilft.info bündelt die Initiative alle Informationen und Aktivitäten für Betriebe und Unternehmen, informiert über konkrete staatliche Bedarfslisten und liefert Hinweise für Sach- und Geldspenden, inklusive Kontaktmöglichkeiten unter anderen auch zu ukrainischen Unternehmen. Ein weiteres Ziel der Wirtschaftsinitiative ist die Integration von Geflüchteten in den deutschen Arbeitsmarkt.

Um die vielfältigen Hilfsangebote in Sachsen zu bündeln und zu steuern, stellt der Freistaat die Plattform mitdenken.sachsen.de/hilfe-ukraine zur Verfügung. Darüber können sämtliche Hilfeleistungen, wie zum Beispiel die Unterbringung von Geflüchteten, Übersetzungsleistungen oder Betreuungsangebote, unterbreitet werden. Diese werden dann an die entsprechenden Stellen (Hilfsorganisationen, Kreisfreie Städte und Kommunen usw.) weitergeleitet, die dann direkt Kontakt mit den Hilfesuchenden und Unterstützenden aufnehmen.

Auch das Sächsische Sozialministerium hat die wichtigsten Informationen für geflüchtete Ukrainer zusammengestellt. Auf einer Informationsplattform unter www.sms.sachsen.de sind Hinweise zu Rechtsvorschriften, zur Gesundheitsversorgung, zur Unterbringung uvm. zu finden. Zudem besteht die Möglichkeit über eine Kontaktplattform nach Angehörigen zu suchen.

Darüber hinaus hat das Sozialministerium einen  Erstkontakt-Flyer erstellt. Der Flyer informiert die ukrainischen Vertriebenen in deutscher und ukrainischer Sprache, wohin sie sich nach ihrer Einreise wenden und welche Regeln zum Beispiel bei der Deutschen Bahn gelten.

Die Stadt Leipzig bündelt relevante Informationen für aus der Ukraine geflüchtete Menschen ebenso wie Hilfsangebote und Spenden-Möglichkeiten für die Ukraine auf www.leipzig.de/ukraine-hilfe.
Dort sind auch Informationen zur Freiwilligen-Agentur Leipzig zu finden. Diese hat auf freiwilligen-agentur-leipzig.de zahlreiche Informationen und Links zu Hilfsmöglichkeiten (Sachspenden, Unterkunft-Plattformen, Transporten, ehrenamtlicher Übersetzung und Sprachmittlung sowie Geldspenden) zusammengestellt. So sammelt zum Beispiel der Verein Pavillon der Hoffnung in Leipzig Sach- und Geldspenden zur Versorgung der Geflüchteten in Leipzig aber auch in der Ukraine. Aktuelle Übersichten der benötigten Sachspenden sind auf www.pavillon-leipzig.de zu finden.

Da bereits viele Sachspenden eingegangen sind, wird alternativ empfohlen, finanzielle Unterstützung zu leisten. Empfehlung: Achten Sie bei der Spende auf das Gütesiegel für seriöse Spendenorganisationen - dieses wird vom Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen vergeben.

Die Handwerkskammer möchten die Unternehmen dabei unterstützen, ihre Hilfsangebote direkt auf den konkreten Bedarf der Geflüchteten in der Region Leipzig auszurichten. Ein Teil der Wohnungen, die den Frauen und Kindern, den Familien zur Verfügung gestellt werden, sind nicht vollständig renoviert oder brauchen sogenannte Schönheitsreparaturen. Betriebe, die die Möglichkeiten haben, hier zu helfen, tragen ihr Angebot bitte in das Kontaktformular ein. Ein Mitarbeiter der Handwerkskammer meldet sich, sofern ein entsprechendes Gesuch vorliegt. Vielen Dank für Ihre Hilfsbereitschaft!

Aufgrund des Krieges erfolgt ein starker Zustrom von Flüchtlingen in die Europäische Union und nach Deutschland. Als Konsequenz hat die Europäische Union hat am 3. März 2022 die sogenannte Massenstromrichtlinie aktiviert. Demnach können EU-Mitgliedstaaten Flüchtlingen sofortigen humanitären Schutz für ein Jahr gewähren - dieser Schutz kann auf bis zu maximal drei Jahre verlängert werden. In deutsches Recht umgesetzt diese Richtlinie mit dem § 24 Aufenthaltsgesetz (Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz). Generell gilt die Empfehlung, dass ukrainische Flüchtlinge einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis nach diesem Paragraph stellen sollten. Es wird davon abgeraten, einen Asylantrag zu stellen.

Zu den Fragen, ob und wie ukrainische Flüchtlinge eine Beschäftigung aufnehmen können, hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks die wichtigsten Informationen zusammengestellt. Hilfreich Informationen zu aufenthaltsrechtlichen Fragen für Flüchtlingen aus der Ukraine in Deutschland sind zu finden auf der Webseite des IQ Netzwerk zu finden.

Umfangreiche FAQs zu den arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Aspekten bei der Beschäftigung von Flüchtlingen sind auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu finden.

Für Fragen zu den aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen und zu Beschäftigung von Flüchtlingen steht Silke Lorenz zur Verfügung.

Die Europäische Union hat aufgrund der russischen Anerkennung der Gebiete Donezk und Luhansk sowie der militärischen Invasion in der Ukraine Finanz- und Wirtschaftssanktionen erlassen. Die neuen Sanktionen ergänzen und erweitern die seit 2014 bestehenden EU-Sanktionen. Die Sanktionspakete und die Störungen in Lieferketten als Begleiterscheinung können Auswirkungen auf bereits geschlossene Verträge haben. Alle Handwerksbetriebe, die direkt oder indirekt zum Beispiel als Subunternehmer- oder in der Lieferkette in Geschäftsbeziehungen mit Russland oder russischen Kunden und Institutionen involviert sind, sollten überprüfen, ob sie von den Sanktionen betroffen sind.
 

  • Die güterbezogenen Export-Sanktionen betreffen Produkte, die entweder militärisch genutzt werden oder neben privatwirtschaftlicher auch für militärische Nutzung, sogenannte Dual-Use-Güter, einsetzbar sind. Sanktioniert wird darüber hinaus der Export von Produkten, die insbesondere der Modernisierung der russischen Informations- und der Ölindustrie dienen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat eine zentrale Hotline zum Russland-Embargo eingerichtet und informiert auf ihrer Website über die aktuell geltenden Sanktionen.
  • Bei den personenbezogenen Sanktionen ist zu prüfen, ob der Empfänger in Russland dem Embargo unterliegt. Die Sanktionen umfassen eine Erweiterung der aktuellen Sanktionsliste um rund 350 Personen.
  • Zudem wurden grenzüberschreitende Finanztransaktionen erlassen und bestimmte russischen Banken seitens der EU vom internationalen Bankeninformationssystem (SWIFT) ausgeschlossen. Klären Sie mir Ihrer Hausbank, ob Zahlungen an oder von russischen Geschäftspartnern noch möglich sind.
  • Auch bezüglich Belarus wurden zwischenzeitlich personenbezogene Sanktionen eingeführt, und die für Russland geltenden güterbezogenen Sanktionen wurden gleichfalls auch auf Belarus erstreckt. Die für Belarus bereits verhängten Export-Verbote in die EU werden ergänzt um die Bereiche Rohholz und verarbeitetes Holz, Zement, Eisen, Stahl und Reifen. Laufende Verträge sind hiervon nicht berührt, müssen nun aber binnen dreier Monate beendet werden.
  • Bei unaufschiebbaren Mitarbeiterentsendungen nach Russland sind die Reise- und Sicherheitswarnungen des Auswärtigen Amtes zu beachten.
  • Wer Waren vorübergehend nach Russland und Belarus exportieren möchte, kann aufgrund der Sanktionen keine durch den DIHK abgesicherten Carnets mehr nutzen. Die für eine Freistellung von Abgaben und für eine bürokratiearme Einfuhrabwicklung benötigten Zolldokumente, sogenannte Carnets A.T.A., können für diese Länder ab sofort nicht mehr von den IHKs ausgestellt werden.
  • Die russische Regierung hat bereits Gegensanktionen erlassen, wozu Aus- beziehungsweise Einfuhrverbote bestimmter Waren sowie Kapitalverkehrskontrollen gehören.
  • Betriebe, die aufgrund der Sanktionen gegen Russland oder des Krieges in der Ukraine vertraglich zugesicherte Leistungen ihren Kunden gegenüber nicht oder nicht rechtzeitig erbringen können, sollten die damit verbundenen rechtlichen Aspekte prüfen. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat dazu einen Leitfaden "Praxis Recht: Zivilrechtliche Folgen des Ukraine-Kriegs" erstellt, der unter www.zdh.de zu finden ist.

 
Für Fragen zu den Folgen der Russlandsanktionen auf Ihr Auslandsgeschäft steht die Außenwirtschaftsberaterin der Handwerkskammer zu Leipzig, Antje Barthauer, zur Verfügung.

 

Ukrainekrise - Beratungszentrum Konsolidierung der SAB unterstützt

Unternehmen, die aufgrund der Auswirkungen der Ukrainekrise in wirtschaftliche Schwierigkeit geraten sind, erhalten Unterstützung beim Beratungszentrum Konsolidierung der Sächsische Aufbaubank (SAB). Die SAB unterstützt bei der Erstellung von Unternehmenskonzepten für den Weg aus der Krise durch Analyse der wirtschaftlichen Lage und bei der Erarbeitung einer Lösungsstrategie unter Einbeziehung weiterer Beteiligter (Kreditinstitute, Berater usw.). Geprüft werden zudem die Zugangsvoraussetzungen zum "Programm zur Rettung und Umstrukturierung von kleinen und mittleren Unternehmen in Schwierigkeiten (RuB)" oder zum Programm "Krisenbewältigung und Neustart" (KUNST). Weitere Informationen unter www.sab.sachsen.de.

Informationsangebote von Partnerorganisationen

 Zentralverband des Deutschen Handwerks
Informationen zu den Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf das Handwerk sowie Hinweise zu Unterstützungsangeboten. (www.zdh.de/ukraine-krieg)

 Wirtschaftsförderung Sachsen GmbH
Informationen zu den EU-Sanktionen gegenüber Russland und Einordnung der wirtschaftlichen Betroffenheit Sachsens (standort-sachsen.de)

 Germany Trade and Invest GmbH
Informationen zu den EU-Sanktionen gegenüber Russland (www.gtai.de)

 Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit
Einschätzungen zu den Auswirkungen des Krieges und der Fluchtbewegungen auf den hiesigen Arbeitsmarkt. (www.iab-forum.de)
 

Erstorientierungshilfe in ukrainischer Sprache / Informationen zu Sprachkursen und zum Arbeitsmarktzugang

Auch in Sachsen kommen viele Schutzsuchende aus der Ukraine an. Das bringt Herausforderungen mit sich. Die Geflüchteten sind hier fremd, verstehen die Sprache nicht, fragen sich, wo sie unterkommen können, wer ihnen hilft ... Der Freistaat Sachsen stellt deshalb unter www.ukrainehilfe.sachsen.de ebenfalls ein umfangreiches ein Informationspaket bereit. Unter anderem gibt es eine Erstorientierungshilfe in ukrainischer Sprache sowie Informationen zu Sprach- und Orientierungskursen, zum Arbeitsmarktzugang, zu Kinderbetreuung, Ausbildung und Beruf hinterlegt.

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Silke Lorenz

Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-363

Fax 0341 2188-25363

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Antje Barthauer

Beraterin Außenwirtschaft / Exportscout

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04103 Leipzig

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