Anerkennungsgesetz für ausländische Berufsqualifikationen in Kraft getreten

Es wird davon ausgegangen, dass derzeit in Deutschland lebende Migranten und Ausländer über zirka 285.000 ausländische Berufqualifikationen verfügen, die rechtlich noch nicht anerkannt sind. Mit Blick auf den sich zuspitzenden Fachkräftemangel und die sinkenden Zahlen von Schulabgängern und Erwerbstätigen kann und darf dieses Potenzial nicht länger ungenutzt bleiben. Diesem Manko möchte das neue Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz entgegenwirken. Entsprechend der neuen Gesetzeslage hat jeder Inhaber einer anerkannten ausländischen Berufsqualifikation, der in Deutschland arbeiten möchte, rechtlichen Anspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit mit einem deutschen Berufsabschluss.

Mehr Transparenz bei ausländischen Berufsqualifikationen

Wichtig ist dabei der Hinweis, dass aufgrund des neuen Gesetzes kein Anspruch auf eine pauschale 1:1-Anerkennung besteht. Die zuständigen Stellen (für Handwerksberufe sind dies die Handwerkskammern) überprüfen die inhaltlichen und/oder zeitlichen Unterschiede zwischen dem im Ausland erworbenen Berufsabschluss und dem deutschen Berufsabschluss und beachten dabei auch die einschlägige Berufserfahrung der Migranten und Ausländer. Als Ergebnis dieser Überprüfung bescheinigen die zuständigen Stellen am Ende des Verfahrens dem Antragsteller entweder eine volle, teilweise oder keine Gleichwertigkeit.

Für die Anerkennung von handwerklichen Berufsabschlüssen von Migranten und Ausländern, die im Kammerbezirk Leipzig wohnen, ist die Handwerkskammer zu Leipzig zuständig. Ansprechpartnerin ist Silke Lorenz.


Silke Lorenz

Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-363

Fax 0341 2188-25363

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