Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
Im Bereich der Anerkennung wird der ausländischen Berufsabschluss mit dem entsprechenden deutschen Handwerksberuf verglichen. Das nennt sich Gleichwertigkeitsprüfung. Wenn alle nötigen Dokumente vorhanden sind, wird mit dem Verfahren begonnen, welches normalerweise drei Monate dauert. Am Ende wird ein Bescheid ausgestellt.

Sind Sie Handwerker und haben einen Berufsabschluss aus dem Ausland?
Wie läuft das ab?
Im Bereich der Anerkennung vergleichen wir Ihren ausländischen Berufsabschluss mit dem entsprechenden deutschen Handwerksberuf. Das nennt sich Gleichwertigkeitsprüfung. Wenn alle nötigen Dokumente vorhanden sind, beginnen wir mit dem Verfahren, welches normalerweise drei Monate dauert. Am Ende erhalten Sie einen Bescheid.
Wir helfen Ihnen mit Ihrem erlernten Beruf!
Wenn Ihr Berufsabschluss gleichwertig mit dem deutschen Handwerksberuf ist, wird Ihr Abschluss anerkannt. Fehlt etwas, planen wir mit Ihnen gemeinsam, wie Sie diese Teile schnell nachholen können.
Was nützt mir das?
Mit einem anerkannten Berufsabschluss haben Sie bessere Chancen, in Ihrem Beruf Arbeit zu finden. Sie können mehr Geld verdienen, da Sie als Fachkraft gelten. Für viele Weiterbildungen ist die Anerkennung die Grundvoraussetzung. Wenn Sie einen eigenen Betrieb eröffnen wollen, benötigen Sie in vielen Handwerksberufen den Abschluss des Meisters. Auch ein Meisterabschluss kann anerkannt werden.
Was ist mit den Kosten?
Wir helfen Ihnen, einen Weg zur Finanzierung zu finden. Es gibt viele Fördermöglichkeiten.
Was ist mit Deutsch?
Wir unterstützen Sie mit Sprach- und Lerntraining als Ergänzung zu Ihrer Fachqualifizierung.
Muss ich alles allein organisieren?
Nein, wir begleiten und unterstützen Sie auf dem gesamten Weg zur Anerkennung.
Wer kann mich beraten?
Anerkennung im Handwerk
Silke Lorenz | Telefon +49 341 2188-363 | lorenz.s@hwk-leipzig.de
Was kann ich für die Beratung vorbereiten?
Am besten ist, Sie vereinbaren einen Termin mit uns. Es wäre gut, wenn Sie folgende Unterlagen mitbringen:
- Ausbildungsnachweise, (Zeugnisse oder andere Dokumente),
- Arbeitszeugnisse,
- deutsche Übersetzungen der Dokumente,
- Auflistung Ihrer beruflichen Erfahrungen, Tätigkeiten in deutscher Sprache (Lebenslauf),
- optional: auch Informationen zu Ihrer sprachlichen Qualifizierung.