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Amtliche Bekanntmachung vom 13. März 2015Änderung des Gebührenverzeichnisses der Handwerkskammer zu Leipzig

Auf der Grundlage des § 113 Absatz 4 und § 106 Absatz 1 Nummer 5 der Handwerksordnung (HwO) erhebt die Handwerkskammer zu Leipzig Gebühren.

Die nachstehende Änderung des Gebührenverzeichnisses wurde durch die Vollversammlung in ihrer Sitzung am 3. Dezember 2014 beschlossen und mit Schreiben vom 2. Februar 2015 (Az: 21-4123/9/2) durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr genehmigt.

Haupt- und Ehrenamt der Handwerkskammer zu Leipzig setzten sich durch effizienten Umgang mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen für eine möglichst lange Beibehaltung der Gebührensätze ein. Aufgrund von gestiegenen Aufwendungen, insbesondere der Betriebskosten, wurde ab dem Wirtschaftsjahr 2015 eine Anpassung verschiedener Gebühren notwendig. Grundlage der Neukalkulation sind die durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer erstellten Bescheinigungen über die Personal- und Gemeinkosten.