Amtliche Bekanntmachung vom 12. September 2025Änderung des Gebührenverzeichnisses der Handwerkskammer zu Leipzig
Die Vollversammlung der Handwerkskammer zu Leipzig hat am 13. Juni 2025 auf der Grundlage des § 106 Absatz 1 Ziffer 5 und Absatz 2 des Gesetz zur Ordnung des Handwerks die Änderung des Gebührenverzeichnisses, zuletzt geändert mit Beschluss vom 27. November 2024, beschlossen.

Die Vollversammlung der Handwerkskammer zu Leipzig hat am 13. Juni 2025 auf der Grundlage des § 106 Absatz 1 Ziffer 5 und Absatz 2 des Gesetz zur Ordnung des Handwerks die Änderung des Gebührenverzeichnisses, zuletzt geändert mit Beschluss vom 27. November 2024, beschlossen.
Weiterführende Themen
Gebührenordnung – Die rechtliche Basis für die Erhebung von Gebühren