Amtliche Bekanntmachung vom 12. September 2025Änderung des Gebührenverzeichnisses der Handwerkskammer zu Leipzig

Die Vollversammlung der Handwerkskammer zu Leipzig hat am 13. Juni 2025 auf der Grundlage des § 106 Absatz 1 Ziffer 5 und Absatz 2 des Gesetz zur Ordnung des Handwerks die Änderung des Gebührenverzeichnisses, zuletzt geändert mit Beschluss vom 27. November 2024, beschlossen.

pictworks / stock.adobe.com

Die Vollversammlung der Handwerkskammer zu Leipzig hat am 13. Juni 2025 auf der Grundlage des § 106 Absatz 1 Ziffer 5 und Absatz 2 des Gesetz zur Ordnung des Handwerks die Änderung des Gebührenverzeichnisses, zuletzt geändert mit Beschluss vom 27. November 2024, beschlossen.


 

 
Weiterführende Themen

Gebührenordnung – Die rechtliche Basis für die Erhebung von Gebühren