Amtliche Bekanntmachung vom 24. Januar 2025Änderung des Gebührenverzeichnisses der Handwerkskammer zu Leipzig
Die Vollversammlung der Handwerkskammer zu Leipzig hat am 27. November 2024 auf der Grundlage des § 106 Absatz 1 Ziffer 5 und Absatz 2 des Gesetz zur Ordnung des Handwerks die Änderung des Gebührenverzeichnisses, zuletzt geändert mit Beschluss vom 29. November 2023, beschlossen.

Die Vollversammlung der Handwerkskammer zu Leipzig hat am 27. November 2024 auf der Grundlage des § 106 Absatz 1 Ziffer 5 und Absatz 2 des Gesetz zur Ordnung des Handwerks die Änderung des Gebührenverzeichnisses, zuletzt geändert mit Beschluss vom 29. November 2023, beschlossen.
Weiterführende Themen
Gebührenordnung – Die rechtliche Basis für die Erhebung von Gebühren