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Abbiegeassistent für LKW

Immer wieder kommt es vor, dass Fahrradfahrer oder Fußgänger beim Rechtsabbiegen übersehen werden. Das liegt häufig daran, dass sich der Fahrradfahrer oder auch ein Fußgänger in dieser Situation gerade im "toten Winkel" befindet. Dieser für den Fahrzeugführer nicht einsehbare Bereich ist im Straßenverkehr eine kritische Gefahren- und Unfallquelle.

Elektronische Abbiegeassistenzsysteme in Fahrzeugen können hier Abhilfe schaffen und haben das Potenzial, die allgemeine Verkehrssicherheit deutlich zu erhöhen und Unfallzahlen signifikant zu verringern. Derlei Abbiegeassistentem im warnen den Fahrzeugführer durch ein akustisches oder optisches Signal warnt, sofern ein Objekt im toten Winkel registriert wird.
 

Gesetzliche Regelungen zu Abbiegeassistenten

Die Ausstattung mit einem Abbiegeassistenten und mitblinkenden Seitenmarkierungsleuchten ist auf deutschen Straßen für neue Lang-LKW – also Zugfahrzeug plus Anhänger – ab dem 1. Juli 2020 und für Lang-LKW im Bestand ab 1. Juli 2022 Pflicht. 

Die Rechtgrundlage stellt die  Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge (LKWÜberlStVAusnV / www.gesetze-im-internet.de) dar. In Artikel 1 Anwendungsbereich,  § 5 Technische Anforderungen an die eingesetzten Fahrzeuge heißt es:

 

(1)  Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge dürfen am Straßenverkehr nur teilnehmen, wenn sie mit folgenden technischen Einrichtungen ausgerüstet sind:

15. Abbiegeassistenzsysteme gemäß den Empfehlungen zu technischen Anforderungen an Abbiegeassistenzsysteme für die Aus- und Nachrüstung an Nutzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse > 3,5 Tonnen und Kraftomnibussen mit mehr als 9 Sitzplätzen einschließlich Fahrerplatz zur Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis für Abbiegeassistenzsysteme vom 19. September 2018 (VkBl. 09/2018, S. 719).
 

 

Abbiegeassistent für alle LKW ab 2022 Pflicht

Der Abbiegeassistent für alle LKW soll per Gesetz ab 2022 verpflichtend sein und demnach in jedem Bus und LKW eines neuen Fahrzeugtyps verbaut werden. Ab 2024 gilt Entsprechendes für alle Neufahrzeuge.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) will die Nachrüstung der LKW, die bereits auf den Straßen unterwegs sind, beschleunigen. Hierfür wurde unter anderem die "Aktion Abbiegeassistent" ins Leben gerufen. Da es den Abbiegeassistent auch zum Nachrüsten gibt, soll Förderung von staatlicher Seite Unternehmen dazu bewegen, ihre Fahrzeuge bereits jetzt mit solchen Systemen auszustatten.
 

Förderung für Nachrüstung von Abbiegeassistenten?

Sobald ein Förderprogramm zur Nachrüstung von Bestandsfahrzeugen mit Abbiegeassistenten zur Verfügung steht, informiert die Handwerkskammer zu Leipzig – mit circa 2 Wochen Vorlauf – auf  www.hwk-leipzig.de oder direkt per E-Mail. Für die E-Mail Benachrichtigung senden Unternehmer einfach eine kurze Nachricht an  verkehr@hwk-leipzig.de oder nutzen unser Kontaktformular (Thema der Anfrage "Betriebsberatung, Existenzgründung, Unternehmensnachfolge, Finanzierung").
 

 

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Marco Kitzing

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