
Archivbeitrag | Newsletter 201150 Fragen und Antworten zur Arbeitnehmerfreizügigkeit
Seit Mai gilt die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit. Damit dürfen Bürger aus Polen, Tschechien, der Slowakei, Slowenien, Ungarn, Estland, Lettland und Litauen ohne besondere Arbeitserlaubnis einen Arbeitsplatz in Deutschland annehmen.
Broschüre schafft Klarheit über die Regelungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit
Bei bei vielen Unternehmern herrscht jedoch noch immer Verunsicherung und die Neuregelungen werfen Fragen auf. Was hat sich im deutschen Arbeitserlaubnisrecht geändert? Welche Mindestvorgaben gelten für die Vergütung im Allgemeinen und in den vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfassten Branchen?
Um diese Unsicherheiten zu beseitigen, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Informationsbroschüre "Beschäftigung und Entsendung von Unionsbürger - 50 Fragen und Antworten zum 1. Mai 2011" veröffentlicht.
Meldepflichten, Rechtsbrüche und Beschäftigungsregelungen
Der Katalog gibt unter anderem Antworten auf Fragen zu Beschäftigungsregelungen, zu den Rechtsfolgen bei Nichteinhaltung von Vergütungsvorgaben, zur Einhaltung des deutschen Sozialversicherungsrechts, zu Meldepflichten usw.
Die Broschüre steht unter www.bmas.de zur Herunterladen bereit.