
Zeiterfassung rechtlich: Was gibt es aus Datenschutz-, Arbeitsrecht- und IT-Sicherheits-Sicht zu beachten?
Informationsveranstaltung (online)
Das Thema Zeiterfassung mit seinen vielfältigen Verknüpfungen in die Buchhaltung, Lohnabrechnung und Projektdokumentation beinhaltet auch ein paar rechtliche Stolperfallen. Auf Stundenzetteln sind nicht nur Angaben zum entsprechenden Mitarbeiter sondern vielleicht auch dem Kunden vermerkt, bei dem der Auftrag ausgeführt wurde. Was ist hier datenschutzrechtlich zu beachten? Können überhaupt Software-Lösungen aus Nicht-EU-Ländern eingesetzt werden? Wie und wo und vor allem wie lange müssen beziehungsweise dürfen die Daten gespeichert werden? Wer hat Zugriff auf die Daten?
Auch aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht wird ein Betrieb mit Zeiterfassungs-Software angreifbar. Werden die Pausenzeiten eingehalten? Sind Mitarbeiter gut geschult, wie sie ihre Arbeitszeiten dokumentieren sollen? Sind alle Kranken- und Fehltage korrekt vermerkt und verbucht? Wurden alle Regelungen zum Arbeitsschutz bei der Auftragsausführung beachtet?
Und schließlich muss sich die Zeiterfassungs-Software auch gut in die IT-Landschaft des Unternehmens einfügen und sollte so konfiguriert sein, dass sie kein neues Sicherheitsrisiko schafft.
In unserer Veranstaltung am 12. Dezember 2022 von 17 bis 18.30 Uhr wollen wir uns mit diesen drei Aspekten zum Abschluss unserer Mini-Serie zur Zeiterfassung beschäftigen. Der Referent Michael Rätze von der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der TU Chemnitz ist ausgewiesener Experte des Digitalzentrum Chemnitz für die Bereiche Daten- und Arbeitsschutz in der Arbeitswelt 4.0. Ansprechpartnerin ist Anett Fritzsche.
Hinweis: Im Rahmen der Veranstaltungsreihe werden digitale Lösungen zu einer bestimmten Thematik vorgestellt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass deren Vorstellung nur einen kleinen Teil des Markts abbildet und keine Empfehlung der Handwerkskammer zu Leipzig darstellt.
Wann: 12.12.2022 um 17:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Wo: online
Veranstalter: Handwerkskammer zu Leipzig und Handwerkskammer Chemnitz
Anmeldefrist: 30.03.2022 bis 10.12.2022