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Neues Gewährleistungs- und Bauvertragsrecht

Informationsveranstaltung

Am 1. Januar 2018 tritt das neue Gesetz zur Reform des Mängelgewährleistungs- und des Bauvertragsrechts in Kraft. Künftig wird das gesetzliche Gewährleistungsrecht um einen Anspruch auf Ersatz der Ein- und Ausbaukosten ergänzt, wenn mangelhafte Materialien verarbeitet werden. Außerdem wird es im BGB spezielle Regelungen für das Bauvertragsrecht geben.

In der Informationsveranstaltung am 28. November 2017, 17 bis 19 Uhr, im Konferenzsaal der Handwerkskammer zu Leipzig gibt Rechtsanwalt Thomas Markpert einen Überblick über die gesetzlichen Neuerungen und ihre Auswirkungen auf die tägliche Baupraxis. Die Veranstaltung ist für die Mitgliedsbetriebe der Handwerkskammer zu Leipzig kostenfrei. Ansprechpartnerin ist Angela Schneider.

Seminarhinweis: Einführung in das neue Bauvertragsrecht



Wann: 28.11.2017 um 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr

Wo: Haus des Handwerks, Dresdner Straße 11/13, 04103 Leipzig

Veranstalter: Handwerkskammer zu Leipzig

Anfahrtsplan: