Mehrwegbecher. Bild: p-fotography / stock.adobe.com
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Mehrwegangebotspflicht ab Januar 2023

Informationsveranstaltung (online)

Durch den Außer-Haus-Verkauf von Lebensmitteln und die Nutzung von Einweg-Kaffeebechern fallen jährlich enorme Mengen Müll an. Durch die Novellierung des Verpackungsgesetzes sollen diese Mengen durch die Nutzung von Mehrweggeschirr und Mehrwegbechern reduziert werden.

Anbieter von Essen und Getränken zum Mitnehmen müssen ab dem 1. Januar 2023 zusätzlich zur Einwegverpackung aus Kunststoff oder mit einem Kunststoffanteil eine Mehrwegalternative anbieten. Bei Einweg-to-go-Bechern gilt dies sogar unabhängig vom Verpackungsmaterial. Die Pflichten der Betriebe sind dabei abhängig von der Betriebsgröße. Große Betriebe müssen ein Mehrwegangebot bereitstellen, bei kleinen Betrieben ist das Akzeptieren von Kundengefäßen vorgeschrieben.

In einem kompakten Vortrag erläutert Jana Dielefeld, Referentin vom Sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, was das Bundesgesetz für die Betriebe bedeutet und welche Anforderungen auf sie zukommen. Im Anschluss wird ein Überblick zu den aktuellen Mehrwegsystemen gegeben und es werden die Fragen der Betriebe beantwortet. 

Die Online-Informationsveranstaltung ist kostenfrei. Ansprechpartner bei der Handwerkskammer sind Emily Foth und Sven Börjesson.

Unterstützer: Umwelt- und Klimaschutzallianz Sachsen, Arbeitsgemeinschaft der sächsischen Handwerkskammern, Arbeitsgemeinschaft der sächsischen Industrie- und Handelskammern, Projekt RENN.mitte

Wann: 01.09.2022 um 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr

Wo: online

Veranstalter: Handwerkskammer zu Leipzig und IHK zu Leipzig

Anmeldefrist: 11.07.2022 bis 30.08.2022

Pfeil rechtsVerpackungsgesetz