
GEG 2024: Neue Heizung Beratungspflicht – Wer muss wann, wen und wie beraten?
Energieeffizienz
In diesem kostenfreien Online-Seminar erhalten Schornsteinfeger, Installateure und Heizungsbauer, Kälteanlagenbauer, Ofen- und Luftheizungsbauer, Elektrotechniker sowie Energieberater einen Überblick zu den geforderten Beratungsinhalten.
aus § 71 (11) GEG: »Vor Einbau und Aufstellung einer Heizungsanlage, die mit einem festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoff betrieben wird, hat seit dem 1. Januar 2024 eine Beratung zu erfolgen, die auf mögliche Auswirkungen der Wärmeplanung und eine mögliche Unwirtschaftlichkeit, insbesondere aufgrund ansteigender Kohlenstoffdioxid-Bepreisung, hinweist. Die Beratung ist von einer fachkundigen Person … durchzuführen.«
Weitere Informationen gibt es auf der Webseite der Sächsische Energieagentur – SAENA GmbH. Die erforderliche Anmeldung ist dort ebenfalls möglich. Ansprechpartner in der Handwerkskammer zu Leipzig ist Sven Börjesson.
Wann: 02.10.2024 um 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Wo: online
Veranstalter: Sächsische Energieagentur – SAENA GmbH