Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) im Handwerksbetrieb
Nachhaltigkeit
Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) stellt neue Anforderungen an Verpackungen und Verpackungsprozesse auf. Ab dem 12. August 2026 gelten weitreichende Pflichten – auch für Handwerksbetriebe. Ob Nahrungsmittelhandwerk, Gesundheitshandwerk oder Bauhandwerk: Wer Waren verpackt, Serviceverpackungen nutzt, unter eigener Marke vertreibt oder Ware importiert, bekommt neue Rollen und Verantwortung zugewiesen.
Neue EU-Verpackungsordnung: Das müssen Handwerksbetriebe beachten
Im Webinar zeigt Jette Bachmann von der Eticor GmbH, welche Betriebe von der PPWR betroffen sind, welche Pflichten für Erzeuger, Vertreiber, Hersteller oder Abfallerzeuger gelten, welche Materialien kritisch sind (PFAS-Verbot, Mehrweg, Recyclingfähigkeit) und welche Schritte Sie als Handwerksbetrieb nun angehen sollten.
Ansprechpartnerin in der Handwerkskammer zu Leipzig ist Emily Foth, Beauftragte für Innovation und Technologie.
Wann: 26.08.2026 um 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Wo: online
Veranstalter: Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main und Handwerkskammer zu Leipzig
Anmeldefrist: 04.08.2026 bis 25.08.2026