Fachhandwerker für Denkmalpflege

ausreichend freie Plätze

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Gebühren

Kurs: 5.950,00 €

förderfähig

Unterricht

10.06.2027 - 24.03.2029

1x mntl. 3 bzw. 4 Tage | 08:30 bis 15:30 Uhr

Vollzeit

Lehrgangsdauer 447 Std. (à 45 Minuten)

Lehrgangsort

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Konferenzsaal 2.06

Kontakt

Laurien Friese

Tel. 0341 2188-236

friese.l--at--hwk-leipzig.de

Unverbindliche Anfrage

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Angebotsnummer 22824-0

Der Fachhandwerker für Denkmalpflege ist eine berufsbegleitende Fortbildung für Handwerksgesellen in folgenden Gewerken: Tischler, Zimmerer, Maurer, Maler und Stuckateure.

Ziel ist die Vermittlung von Kompetenzen für den fachgerechten Umgang mit historischer Bausubstanz, traditionellen Materialien und denkmalgerechten Instandsetzungsmethoden.

Die Weiterbildung verbindet praktische Arbeit am Bestand mit fachtheoretischen Grundlagen und fördert das Verständnis für historische Gebäude als Gesamtsystem.

Teil 1 - Gewerkeübergreifende Grundlagen (10.09.2027 - 08.01.2028)

Inhalte:

  • Denkmalpflege und Denkmalschutz
  • Bau- und Kulturgeschichte
  • Historische Baustoffe und Materialien
  • Bauphysikalische Grundlagen 
  • Aufgaben und Verantwortung des Handwerks in der Denkmalpflege
  • Gewerkeübergreifende Zusammenarbeit

Umfang und Ablauf:

  • 143 Unterrichtseinheiten
  • Dauer: 8 Monate (berufsbegleitend)
  • 1x monatlich Do. von 12:30 - 15:30 Uhr | Fr. und Sa. von 08:30 - 15:30 Uhr
  • Ort: Leipzig
  • Abschluss: schriftliche Prüfung

 

Teil 2 - Praxis im Gewerk (17.05.2028 - 24.03.2029)

Inhalte:

  • Traditionelle Handwerkstechniken
  • Historische Materialien und deren Verarbeitung
  • Schadensbilder und Instandsetzungsmethoden
  • Fachgerechte Reparatur historischer Bauteile
  • Praxisübungen im eigenen Gewerk

Umfang und Ablauf:

  • 304 Unterrichtsstunden
  • Dauer: ca. 10 Monate (berufsbegleitend)
  • 1x monatlich Mi. bis Sa. | 08:30 - 15:30 Uhr
  • Ort: je nach Gewerk Leipzig, Oschatz, Görlitz
  • Abschluss: schriftliche und praktische Prüfung

Voraussetzungen

Für die Zulassung zur Prüfung ist eine abgeschlossene Gesellenprüfung im entsprechenden Gewerk erforderlich. Auf Antrag können auch vergleichbare Berufsabschlüsse anerkannt werden, sofern entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen nachgewiesen werden. Hierzu ist eine Einzelfallprüfung durch den zuständigen Prüfungsausschuss der Handwerkskammer erforderlich.

Abschluss

Zeugnis der Handwerkskammer zu Leipzig

Förderung

Förderung nach AFBG

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