E-Rechnung & GoBD: Stolperfallen vermeiden, Chancen nutzen

GoBD, Verfahrensdokumentation und revisionssichere Ablage bei der E-Rechnungspflicht

ausreichend freie Plätze

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Gebühren

kostenlos

Unterricht

11.05.2027

16 bis 17 Uhr

Online

Lehrgangsdauer 1 Std. (à 45 Minuten)

Lehrgangsort

Online-Veranstaltung

04451 Borsdorf

online Veranstaltung Bildungsakademie Handwerk

Kontakt

Anja Brumlich

Tel. 034291 30-124

brumlich.a--at--hwk-leipzig.de

Unverbindliche Anfrage

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Angebotsnummer 22775-0

An der E-Rechnung führt für Unternehmen kein Weg vorbei. Der Gesetzgeber hat sie gestaffelt zur Pflicht gemacht – wer sich frühzeitig darauf einstellt, gewinnt aber weit mehr als nur Rechtssicherheit: schnellere, günstigere und weniger fehleranfällige Abläufe in der Buchhaltung. Parallel dazu unterliegen Unternehmer den GoBD – den „Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff". Eine „Schonfrist" für diese Pflichten gibt es nicht, und bei Verstößen drohen Schätzungen und Sanktionen im Rahmen der Betriebsprüfung.

Inhalte des Seminars:

  • E-Rechnungspflicht: Zeitplan, zulässige Formate (XRechnung, ZUGFeRD) und Ausnahmen
  • Praktische Vorteile der E-Rechnung für Buchhaltung und Betriebsabläufe
  • Rechtliche Grundlagen der GoBD: Anwendungsbereich und Pflichten
  • Revisionssichere Ablage und Aufbewahrung von Rechnungen und Geschäftsunterlagen
  • Datenzugriffsrechte der Finanzverwaltung und Verfahrensdokumentation
  • Konsequenzen bei GoBD-Verstößen und Verhalten in der Betriebsprüfung
  • Praktische Umsetzung in einem ERP-System
  • Diskussionsrunde und Austausch





Ziel

Der Fachvortrag richtet sich an alle Unternehmen, die die E-Rechnungspflicht korrekt einordnen und rechtssicher in bestehende Prozesse integrieren möchten – von den zulässigen Formaten über die gestaffelten Fristen bis zur revisionssicheren Ablage. Ergänzend werden die GoBD-Anforderungen an eine ordnungsmäßige Buchführung erläutert, von der revisionssicheren Archivierung über den Datenzugriff bis zur Verfahrensdokumentation, mit der Betriebe ihre Prozesse gegenüber der Finanzverwaltung nachvollziehbar belegen. Gerade bei der E-Rechnung entscheidet eine unveränderbare, GoBD-konforme Ablage des strukturierten Datensatzes darüber, ob die Aufbewahrungspflichten tatsächlich erfüllt sind.

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