Zuschüsse für die Lehrunterweisung: Förderung durch Freistaat und Bund
Die Berufsausbildung im Handwerk verfolgt das Ziel, Jugendlichen eine breite, mobilitätsfördernde Praxis und zukunftsorientierte Ausbildung für das Berufsleben zu vermitteln. Hierbei ist die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung seit vielen Jahren unbestritten und für das Handwerk unverzichtbar.

Neben der Ausbildung im Betrieb und der beruflichen Schule ist sie die dritte wichtige Säule bei der Ausbildung von Jugendlichen. Aufgabe der ÜLU ist es, die Ausbildung im Betrieb durch die Verbreiterung der Grundausbildung und Vertiefung von Fachkenntnissen zu ergänzen beziehungsweise an die technisch-technologische Entwicklung anzupassen. Darüber hinaus werden die Ausbildungsbetriebe von Unterweisungsaufgaben auf speziellen Gebieten entlastet.
Die Finanzierung der Lehrgangskosten der ÜLU sowie eventuell anfallender Internatsgebühren erfolgen im Rahmen der jeweils gültigen Richtlinien durch Mittel des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (SMWA), durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und durch den Eigenanteil des Ausbildungsbetriebes. Mit den Zuwendungsmitteln soll ein Beitrag zu den von den Ausbildungsbetrieben des Handwerks zu tragenden Kosten für Lehrgänge und Unterbringung finanziert werden. Die Handwerkskammer zu Leipzig als Veranstalter von Lehrgängen der ÜLU stellt die Anträge auf Gewährung sämtlicher Zuschüsse bei den jeweiligen Institutionen.
Gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.