Geldstücke. Bild: aboutpixel.de - Sven Schneider
Sven Schneider / aboutpixel.de

Archivbeitrag | Newsletter 2010Zuschüsse für betriebliche Weiterbildung von EU und Freistaat Sachsen

Informationen zur Förderung betrieblicher Weiterbildung (Einzelbetriebliches Förderverfahren - Arbeit und Bildung - Förderung durch den Europäischen Sozialfond)

Der Europäische Sozialfonds (ESF) dient Beschäftigten aber auch Arbeitslosen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit beziehungsweise deren Wiederherstellung. Gemeinsam unterstützen die EU und der Freistaat Sachsen Unternehmen, die für sich und ihre Mitarbeiter Weiterbildungen durchführen. Qualifizierte Fachkräfte sind immerhin einer der wichtigsten Faktoren für den Erhalt und den Ausbau der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit im Unternehmen, um den Herausforderungen des demografischen und wirtschaftlichen Wandels zu begegnen.

Förderung im Bereich Wirtschaft

Betriebliche Weiterbildungen sind mit folgenden Zielsetzungen förderfähig:

  • für Qualifizierungen im Zusammenhang mit der Schaffung neuer Arbeitsplätze,
  • zur Unterstützung von Prozess- und Produktinnovationen in Unternehmen und zum Technologietransfer,
  • zur Verbesserung des unternehmerischen Denkens und Handelns von Mitarbeitern,
  • für Weiterbildungsprojekte im Dienstleistungssektor,
  • zur Professionalisierung des Unternehmensmanagements in den Themenbereichen Unternehmensführung, strategische Unternehmensplanung und Marketing einschließlich der Qualifizierung von Unternehmensnachfolgern und -übergebern,
  • zum Erwerb, Ausbau und Erhalt interkultureller Kompetenzen und Kompetenzen im Bereich internationales Marketing.

Im Rahmen der beruflichen Weiterbildung (ohne betrieblichen Bezug) können Qualifizierungsvorhaben mit folgender Zielsetzung gefördert werden:

  • zur Professionalisierung des Unternehmensmanagements in den Themenbereichen Unternehmensführung, strategische Unternehmensplanung und Marketing,
  • einschließlich der Qualifizierung von Unternehmensnachfolgern und -übergebern (Qualifizierungsprogramm Unternehmensnachfolge)
  • zum Erwerb, Ausbau und Erhalt interkultureller Kompetenzen und Kompetenzen im Bereich internationales Marketing (Qualifizierungsprogramm Ausland)

Antragsberechtigt für die Förderung sind vorrangig Kleinstunternehmen oder kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die ihren Firmensitz oder eine Niederlassung im Freistaat Sachsen haben und die Beschäftigten durch einen externen Dienstleister weiterbilden lassen. Die Weiterbildungsteilnehmer müssen ihren Hauptwohnsitz oder Arbeitsort im Freistaat haben.

Förderkonditionen

Ein nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den förderfähigen Weiterbildungskosten kann maximal in einer Höhe von 80 Prozent der Kosten gewährt werden, je nach Unternehmensgröße und Weiterbildungsmaßnahme. Die Mindesthöhe der Zuwendung beträgt 200 Euro. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage des Verwendungsnachweises. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Zuständige Stelle

Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB). Der Förderantrag Antrag ist vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen. Diese prüft den Antrag und gibt umgehend Bescheid. Die Bearbeitung des Antrages bei der SAB dauert etwa sechs Wochen. Vor der Beantragung der Förderung ist eine Beratung bei der SAB empfehlenswert.

Mehr Informationen gibt es auf der Internetseite der SAB.