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Zehn Schritte zur eigenen Solaranlage

Der Bau einer Solaranlage ist eine Investition in die Zukunft, denn eine Solaranlage hat in der Regel eine Lebensdauer von mindestens 20 Jahren. Wie jede Baumaßnahme sollte auch der Bau einer Photovoltaikanlage sorgfältig geplant werden.

Für den Laien ist der Weg bis zur fertigen Anlage hier in zehn Schritten zusammengefasst. Es wird zwischen zwei unterschiedliche Arten von Solaranlagen unterschieden:

  • Anlagen die Strom erzeugen (Photovoltaik) und
  • Anlagen die warmes Wasser erzeugen (Solarthermie).

Bei den Solarstromanlagen wird über 20 Jahre eine gesetzlich garantierte Vergütung für den eigenen Solarstrom gezahlt. Durch Solarthermieanlagen wird ein Teil der fossilen Brennstoffe wie Öl oder Gas eingespart. Der Kauf und die Installation einer Solaranlage sollte sorgfältig geplant werden, um den größtmöglichen Nutzen zu erzielen.

Die Ausführungen in den 10 Schritten beziehen sich in erster Linie auf Photovoltaikanlagen (Solarstromanlagen), diese können größtenteils auch auf Solarthermieanlagen angewendet werden.


Schritt 1: Ergebnisse der Computerauswertung überprüfen

Die automatisierte Auswertung des solaren Nutzungspotenzials über das Solardachkataster kann Fehler beinhalten, so kann der verwendete Laserscanner unter Umständen kleinste Details wie etwa Lüftungsrohre nicht erkennen. Auch in die Dachhaut plan integrierte Dachflächenfenster werden nicht zuverlässig erkannt, so dass Flächenangaben in einigen Fällen nicht korrekt sein müssen. Außerdem sollte man bedenken, dass die geplante Fläche auch künftig verschattungsfrei bleibt. Bäume oder Gehölze können in 20 Jahren eine beachtliche Größe erreichen und später noch zu Verschattungen führen. Ebenso können hinzukommende Bauwerke in der Nachbarschaft eine Verschattung bewirken.
 

Schritt 2: örtliche Bauvorschriften prüfen

Eine mögliche Baugenehmigungsfreiheit für Solaranlagen regelt die Bauordnung. Bei denkmalgeschützten Gebäuden oder Ensembles sowie einer Lage im Geltungsbereich von Denkmalbereichs-, Erhaltungs-, Gestaltungs- und Sanierungsgebietssatzungen oder von Bebauungsplänen muss eine Genehmigung eingeholt werden beziehungsweise sind die entsprechenden Regelungen zu beachten.
 

Schritt 3: Zustand des Dachs prüfen

Die Dacheindeckung sollte eine längere Lebensdauer als die Solaranlage bei 20 Jahren Laufzeit aufweisen. Steht in den nächsten Jahren eine Dachsanierung an, sollte diese vor dem Einbau der Solaranlage vorgenommen werden. Aber nicht jede Dacheindeckung eignet sich gleich gut für eine Solaranlage. Dachintegrierte Solarstromanlagen werden zum Beispiel in die Dachhaut integriert, wodurch Kosteneinsparungen für die Dacheindeckung möglich sind. Grundsätzlich sollte also im Vorfeld des Bauvorhabens ein Fachhandwerker den Zustand der Dachhaut sowie die Lastreserven des Daches prüfen.
 

Schritt 4: Kompetenten Fachbetrieb finden

In der Stadt Leipzig und Umgebung stehen Interessierten viele Fachfirmen für Beratung, Angebotserstellung, wirtschaftliche Bewertung und Durchführung der Installation zur Verfügung. Einen guten Fachbetrieb erkennt man unter anderem an seinen Referenzen.

Fachbetriebe aus dem Handwerk lassen sich über folgende Internetangebote finden:

Schritt 5: Fachberatung vor Ort

Eine weitere Möglichkeit ist, dass man sich intensiv vor Ort von einem unabhängigen Energieberater oder einem qualifizierten Handwerker beraten lässt. Mit dieser Beratung erfahren Interessierte konkret, ob und in welchem Umfang das eigene Dach geeignet ist. Vor Ort können Ertragsrechnungen vorgenommen und die Grundsätze für eine Ausschreibung festgelegt werden. Fragen der Statik werden erörtert. Eventuell benötigt man ein Gutachten über die Statik des Dachs. Zudem erhält man Auskünfte über notwendige Versicherungen. Finanzierungsfragen und Finanzierungsmöglichkeiten werden ebenfalls vorgestellt und steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten erklärt. Diese Dienstleistungen sind nicht kostenlos, es sollte also im Vorfeld nach dem Honorar gefragt werden.
 

Schritt 6: Angebote einholen

Wenn der Entschluss gefasst wurde, eine Solaranlage zu bauen, sollten von mehreren Fachbetrieben detaillierte Angebote eingeholt und auf Vollständigkeit und Vergleichbarkeit geprüft werden. Im Zweifelsfall prüfen unabhängige Energieberater die Angebote. Rechtsverbindliche Definitionen der guten fachlichen Praxis sowohl für Solarwärme- als auch für Solarstromanlagen auf dem aktuellen Stand der Technik finden Interessierte bei der RAL-Gütegemeinschaft für Solarenergieanlagen unter www.ralsolar.de.
 

Schritt 7: Das A und O - eine sichere Finanzierung

Sind die Kosten für die fertig installierte Anlage ebenso wie der zu erwartende Jahresertrag durch die Angebote ermittelt, ist zu klären wie hoch der Eigenanteil an der Finanzierung sein soll. Für die restliche Finanzierung stehen beispielsweise günstige Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Verfügung. Hierbei ist darauf zu achten, dass in der Regel vor einer Kreditzusage nicht mit dem Vorhaben begonnen werden darf. Für Solarwärmeanlagen bestehen unter Umständen Fördermöglichkeiten beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Infortmationen unter www.bafa.de). Auch hier sind die aktuellen Förderbedingungen zu beachten.
 

Schritt 8: Die Auftragserteilung

Bei der Vergabe des Auftrages gilt es unbedingt auf Zahlungsmodalitäten zu achten. Falls mit der Solarfirma spezielle Vereinbarungen zum Ausführungstermin und/oder dem spätesten Inbetriebnahmezeitpunkt vereinbart werden, sollten nicht nur diese, sondern auch die Konsequenzen bei Überschreitung schriftlich mit der Auftragsvergabe formuliert sein. Auch eine schriftliche Auftragsbestätigung sollte Pflicht sein.
 

Schritt 9: Die Anlage wird in Betrieb genommen

Der Handwerker wird nach Aufbau der Anlage die Inbetriebnahme zusammen mit dem Energieversorger durchführen. Auftraggeber erhalten ein Inbetriebnahmeprotokoll, in dem der Zählerstand des Einspeisezählers festgehalten wird. Seit Januar 2009 besteht für Betreiber von Solarstromanlagen eine besondere Meldepflicht bei der Bundesnetzagentur als Voraussetzung für die Zahlung der Einspeisevergütung (Informationen unter www.bundesnetzagentur.de).
 

Schritt 10: Von nun an ist man Stromproduzent

Der zuständige Stromversorger wird mit dem Betreiber einen Vertrag schließen und den eingespeisten Strom nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz vergüten. Spätestens jetzt sollten die Eigner der Gebäudeversicherung die Photovoltaik-Anlage als neuen Bestandteil des Gebäudes anzeigen, damit diese zum Beispiel bei Sturmschäden abgesichert ist. Eventuell ist die Anlage sogar schon über die bestehende Versicherung abgedeckt. Eine Erkundigung bei der Versicherung sollte Klarheit schaffen. Auch in der nächsten Steuererklärung ist die Photovoltaik-Anlage zu berücksichtigen. Dies wirkt sich in der Regel positiv aus und verringert die Steuerlast. Es lohnt sich unter Umständen zu diesen Fragen eine Beratung in Anspruch zu nehmen.


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Sven Börjesson

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