TÜV, Kontrolle, Inspektion, Gutachter überprüft Fahrzeug in Autowerkstatt, Sachverständiger. Bild: industrieblick / stock.adobe.com
industrieblick / stock.adobe.com

Wie werde ich öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger?

Rechtsgrundlage für die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger durch die Handwerkskammer ist § 91 Absatz 1 Ziffer 8 der Handwerksordnung in Verbindung mit der Sachverständigenordnung der Handwerkskammer zu Leipzig. Für die öffentliche Bestellung muss ein allgemeines Bedürfnis vorliegen.

Zudem müssen die Voraussetzungen des § 2 der Sachverständigenordnung der Handwerkskammer erfüllt sein. Dies bedeutet insbesondere, dass der Bewerber in dem Sachgebiet

  • über eine ausreichende Lebens- und Berufserfahrung verfügt,
  • die fachliche Befähigung, also Qualifikation, hat,
  • persönlich geeignet ist,
  • seine besondere Sachkunde nachweist und
  • in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt.

Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens erfolgt in der Regel zunächst ein persönliches Gespräch, der Besuch eines Grund- und Aufbauseminars zur Sachverständigentätigkeit mit Test und eine gesonderte Fachkundeüberprüfung.

Sollten Sie an einer Bestellung interessiert sein, so empfehlen wir Ihnen, uns Ihr Interesse an einer Sachverständigentätigkeit mitzuteilen. Ansprechpartner ist Markus Richter, Telefon 0341 2188-210.

Postanschrift

Handwerkskammer zu Leipzig
Sachverständigenwesen
Markus Richter
Dresdner Straße 11/13
04103 Leipzig



Das Institut für Sachverständigenwesen e. V. und die Akademie des Handwerks Schloss Raesfeld sind unsere Bildungspartner für angehende und aktive öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige des Handwerks

richter-markus-web2023 Marco Kitzing

Markus Richter

Abteilungsleiter Recht und Organisation

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-210

Fax 0341 2188-25210

richter.m--at--hwk-leipzig.de