Kfz-Werkstatt. Bild: fotolia.com - Albert Schleich
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Archivbeitrag | Newsletter 2015Wettbewerb II: Preisgelder für clevere Gründungen mit Potenzial

In diesem Jahr zeichnet die KfW Bankengruppe wieder ein Unternehmen aus jedem Bundesland als GründerChampion aus.

Auch Handwerksunternehmen, die ab 2010 gegründet oder übernommen wurden und sich erfolgreich am Markt behaupten, sind aufgefordert, sich zu bewerben.

Neben einem ordentlichen Imageschub und guter Publicity winken den 16 Landessiegern je 1.000 Euro Preisgeld. Der Bundessieger bekommt zusätzlich 9.000 Euro. Außerdem gibt es noch einen mit 5.000 Euro dotierten Publikumspreis. Bewerbungsschluss für den Wettbewerb ist der 1. August. Ein Online-Formular für Bewerber steht unter www.degut.de bereit.

Vorbildliche Firmen können nominiert werden

Nicht nur die Unternehmer selbst können sich nominieren. Jeder, der ein vorbildliches Unternehmen kennt, das die Auszeichnung als GründerChampion verdient hat, kann dieses unter www.degut.de/unternehmen-vorschlagen für die Auszeichnung vorschlagen. 

Im Fokus: nachhaltige Geschäftsideen und gesellschaftlicher Mehrwert

Bei der Auswahl der GründerChampions wird besonderer Wert gelegt auf kreative und nachhaltige Geschäftsideen, die einen gesellschaftlichen Mehrwert schaffen. Dabei wird die Geschäftsidee beurteilt und der Innovationsgrad des Produktes bzw. der Dienstleistung. Auch die Schaffung und der Erhalt von Arbeits- bzw. Ausbildungsplätzen sowie die Wahrnehmung der sozialen Verantwortung und das umweltbewusste Handeln der Unternehmerinnen und Unternehmer finden Einfluss in die Bewertung