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Wer soll den sächsischen Sonderweg bezahlen?

Zu viele Unklarheiten bei wöchentlicher Testpflicht für Friseure

22. Februar 2021 | In einer Woche - am 1. März - dürfen Friseure wieder öffnen. Das ist ein positives Signal und Hoffnung für viele Unternehmen, die darauf noch warten müssen. Aber die bundesweit einmalige Regelung einer wöchentlichen Testpflicht für Friseure ist mit vielen Fragen verbunden, auf die der Freistaat Sachsen keine brauchbaren Antworten gibt.

"Die finanzielle Belastung der Salons wird auch nach der Öffnung aufgrund der Hygieneauflagen der zuständigen Berufsgenossenschaft (BGW) hoch bleiben. Die Einhaltung der Abstandsregelungen führt beispielsweise dazu, dass der Umsatz trotz der hohen Nachfrage noch lange unter dem betriebswirtschaftlich Notwendigen liegen wird.

Wenn die sächsische Regierung nun eine wöchentliche Testpflicht für Inhaber und Mitarbeiter veranlasst, bedeutet dies eine noch höhere finanzielle Belastung der Betriebe. Das darf nicht sein! Wir fordern daher die Bereitstellung kostenfreier und handhabbarer Tests, sodass die Organisation der Arbeit gesichert bleibt und die Betriebe nicht weiter belastet werden", so Claus Gröhn, Präsident der Handwerkskammer zu Leipzig. "Wer etwas bestellt, der muss es auch bezahlen!" Die Friseure bräuchten nach wochenlangem Warten nun unverzüglich Planungssicherheit. "Wenn der Freistaat für die Umsetzung der Testpflicht keine Strategie hat, dann muss diese Regelung sofort zurückgezogen werden, bevor ohne Not Existenzen vernichtet werden."

Pressemitteilung vom 22. Februar 2021

wolter-dr. andrea-web2023 Marco Kitzing

Dr. Andrea Wolter

Pressesprecherin

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