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Weniger Bürokratie für Bauherren, mehr Anerkennung für Handwerksmeister

Kleine Bauvorlageberechtigung ist in der neuen Sächsischen Bauordnung verankert

2. Juni 2022 | Der Sächsische Landtag hat gestern (1. Juni 2022) die Neufassung der Sächsischen Bauordnung verabschiedet. Die Bauordnung setzt aus Sicht des Handwerks die richtigen Akzente, wie bundesweit einheitliche Regelungen und Erleichterungen bei Planungs- und Genehmigungsverfahren beim Bauen mit Holz.

Als besonderen Erfolg verbucht das sächsische Handwerk die Einführung der sogenannten "Kleinen Bauvorlageberechtigung". Für die Einführung hatten sich die Interessenvertretungen stark gemacht. So hat beispielsweise der Hauptgeschäftsführer der Handwerksammer zu Leipzig, Volker Lux, die Argumente des Handwerks in einer Sachverständigen-Anhörung im Vorfeld der Novellierung eingebracht.

"Wir freuen uns, dass wir die Abgeordneten von unserer Position überzeugen konnten. Wenn die hochqualifizierten Handwerksmeisterinnen und -meister Baugenehmigungsunterlagen bei einfachen Bauvorhaben jetzt selbstständig erstellen und bei der Bauaufsichtsbehörde einreichen dürfen, bedeutet dies Entlastung von Bürokratie für die Bauherren sowie schnellere und kostengünstigere Genehmigungsverfahren", so Volker Lux.

"Gewonnen haben alle Akteure: Die Bauherren haben ein Wahlrecht, ob sie für die Planung einen Architekten oder Handwerksmeister beauftragen. Für das Handwerk bedeutet dies auch eine Anerkennung der Wertigkeit des Meisterabschlusses in der Praxis. Die Gleichsetzung mit dem Bachelorabschluss im Qualifikationsrahmen wird damit ein kleines Stück mehr mit Leben erfüllt und die Bauberufe gewinnen an Attraktivität. Die Architekten können sich auf größere, komplexe Bauvorhaben konzentrieren", erläutert Matthias Forßbohm, Präsident der Handwerkskammer zu Leipzig.

Pressemitteilung vom 2. Juni 2022

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Dr. Andrea Wolter

Pressesprecherin

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