Kasse und Kartenleser für EC-Karten. Bild: Patrick Daxenbichler / stock.adobe.com
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"Wenig Verständnis für unternehmerische Realität"

Kassennachrüstung: Handwerkskammerpräsident kritisiert Haltung des Bundesministers der Finanzen / Kammer bietet Unterstützung für Betriebe

3. Juli 2020 | Ladenkassen müssen ab 1. Oktober mit einer sogenannten "Technischen Sicherheitseinrichtung" (TSE) ausgestattet sein. Obwohl sich die Mehrzahl der Bundesländer und auch viele Wirtschaftsvertreter dagegen ausgesprochen haben, hat sich das Bundesfinanzministerium jüngst dazu entschieden, eine "Nichtbeanstandungsregelung" Ende September auslaufen zu lassen. Etliche Betriebe werden nun gezwungen sein, ihre Kassensysteme zeitnah umzurüsten, um Bußgeldern aus dem Weg zu gehen.

"Die sachlich nicht nachvollziehbare Blockadehaltung des BMF ist für mich ein Indiz dafür, dass an vielen Schaltstellen zu wenig Verständnis für die unternehmerische Realität herrscht", ärgert sich Leipzigs Handwerkskammerpräsident Claus Gröhn. "Wir befinden uns momentan in einer angespannten Phase, in der viele Betriebe alle Kräfte für den Neustart brauchen. Mit einer unbürokratischen Kulanzregelung hätte das Ministerium für eine Entlastung bei den Unternehmen sorgen können. Stattdessen werden ohne Not neue Hindernisse aufgebaut. Das kann für die Betriebe ein teures Nachspiel haben. Es wird schwer sein, beispielsweise den Friseur- und Kosmetiksalons, die gerade unter erschwerten Bedingungen ausgefallene Umsätze nachholen, die BMF-Entscheidung zu erklären und für die Umstellung zu sensibilisieren."

Für Unternehmen, die Probleme haben, ihre Systeme bis zum Stichtag nachzurüsten, hat die Handwerkskammer unter www.hwk-leipzig.de/tse ein Musterschreiben bereitgestellt, mit dem beim zuständigen Finanzamt eine individuelle Verlängerung der Frist (gemäß § 148 Abgabenordnung) erbeten werden kann. „Betriebe werden allerdings Zeit darauf verwenden müssen, den Antrag zu stellen, und die Finanzämter müssen Ressourcen vorhalten, die Anträge zu bearbeiten. Das ist unnötige Bürokratie mit ungewissem Resultat für die Unternehmerschaft. Ich appelliere deshalb an die regionale Finanzverwaltung, die Anträge zeitnah und vor dem Hintergrund der Coronapandemie mit dem erforderlichen Augenmaß 'durchzuwinken'", mahnt der Handwerkskammerpräsident.

Außerdem bietet die Handwerkskammer am 13. Juli in Grimma und Eilenburg die nächsten Informationsveranstaltungen zur Kassennachrüstung an. Dabei wird beleuchtet, worauf insbesondere Friseure und Kosmetiker bei der Umstellung achten sollten. Weitere Termine sind in Planung. Mehr unter www.hwk-leipzig.de/tse.

Pressemitteilung vom 3. Juli 2020

Hintergrund

Seit Januar 2020 greift die letzte Stufe des "Kassengesetzes" mit der Kassensicherungsverordnung. Dadurch muss jedes Unternehmen, das Bargeld einnimmt, eine „Technische Sicherungseinrichtung“ (TSE) an jedem Kassengerät installieren. Sie soll die Transaktionen manipulationssicher protokollieren. Die Gesetzeslage ist zwar schon länger bekannt, jedoch konnten die Unternehmen lange Zeit keine zertifizierte Sicherungseinrichtung kaufen, weil gar keine rechtskonformen Lösungen auf dem Markt waren. Das Bundesfinanzministerium hatte deshalb zunächst eine Übergangszeit bis zum 30. September 2020 angekündigt, in der keine Bußgelder verhängt werden, wenn elektronische Kassen noch nicht nachgerüstet sind. In den Zeitkorridor, den viele Unternehmerinnen und Unternehmer für die Umrüstung nutzen wollten, kam die Coronapandemie. Die Handwerksorganisation hat deshalb mit Nachdruck auf Landes- und Bundesebene für eine Verlängerung der Frist geworben. Aber auch der jüngste Appell im Rahmen der Anhörung zum zweiten Corona-Steuerhilfegesetz vor dem Finanzausschuss des Bundestages am 18. Juni 2020 hat zu keiner Einsicht beim BMF geführt.
 

Weitere Informationen gibt es auf der  Webseite des ZDH (zdh.de). Dort ist außerdem die  Handreichung Kassenführung zu finden.



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