Weltweit - die neuen Incoterms 2020
Zum 1. Januar 2020 werden die neuen Incoterms® 2020 (International Commercial Terms) in Kraft treten. Die Incoterms® 2010 werden damit abgelöst.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
- DAT (Geliefert Terminal) wird geändert zu DPU (Geliefert benannter Ort entladen), wodurch künftig jeder beliebige (vereinbarte) Ort der Bestimmungsort sein kann und kein "Terminal" sein muss.
- Mit "On-Board"-Vermerken und der FCA Incoterms®-Klausel wird dem nachgewiesenen Marktbedarf in Bezug auf Konnossements Rechnung getragen.
Der Versicherungsschutz in den Klauseln CIF und CIP ist an die aktuelle Geschäftspraxis angepasst worden. - In den Klauseln FCA, DAP, DPU und DDP wird berücksichtigt, dass immer mehr Verkäufer oder Käufer die Beförderung der Ware mit eigenen Verkehrsmitteln organisieren.
- Die weltweit gestiegenen Sicherheitsanforderungen bei der Beförderung von Waren werden berücksichtigt und die Klauseln enthalten künftig klare Regeln zur Verteilung der Sicherheitspflichten und der damit verbundenen Kosten.
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