Weltweit - die neuen Incoterms 2020

Zum 1. Januar 2020 werden die neuen Incoterms® 2020 (International Commercial Terms) in Kraft treten. Die Incoterms® 2010 werden damit abgelöst.
 

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

  • DAT (Geliefert Terminal) wird geändert zu DPU (Geliefert benannter Ort entladen), wodurch künftig jeder beliebige (vereinbarte) Ort der Bestimmungsort sein kann und kein "Terminal" sein muss.
  • Mit "On-Board"-Vermerken und der FCA Incoterms®-Klausel wird dem nachgewiesenen Marktbedarf in Bezug auf Konnossements Rechnung getragen.
    Der Versicherungsschutz in den Klauseln CIF und CIP ist an die aktuelle Geschäftspraxis angepasst worden.
  • In den Klauseln FCA, DAP, DPU und DDP wird berücksichtigt, dass immer mehr Verkäufer oder Käufer die Beförderung der Ware mit eigenen Verkehrsmitteln organisieren.
  • Die weltweit gestiegenen Sicherheitsanforderungen bei der Beförderung von Waren werden berücksichtigt und die Klauseln enthalten künftig klare Regeln zur Verteilung der Sicherheitspflichten und der damit verbundenen Kosten.

Marco Kitzing

Antje Barthauer

Beraterin Außenwirtschaft / Exportscout

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