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Im Areal Eisenbahnstraße dürfen seit 5. November keine Waffen und ähnliche Gegenstände (z.B. Teppichmesser, Hammer) offen mitgeführt werden. Für das Handwerk gibt es Ausnahmen.Waffenverbotszone in Leipzig

Um die Sicherheit im betroffenen Areal zu erhöhen, wird Anfang November in der Leipziger Eisenbahnstraße die erste Waffenverbotszone in Sachsen eingerichtet. Das sächsische Kabinett hatte bereits 2017 eine Verordnung beschlossen, die derartige Verbotszonen rund um Kriminalitätsschwerpunkte ermöglicht. Das Führen von Waffen und Gegenständen, die als Waffe missbraucht werden können, ist damit im öffentlichen Raum verboten. Die Polizei darf verdachtsunabhängige Kontrollen durchführen. 

Das Waffenverbot gilt im Areal Eisenbahnstraße und in angrenzenden Nebenstraßen ab 5. November. Auch Handwerker sollten sich darauf einstellen. Viele Gewerke müssen beispielsweise Teppichmesser, Schraubendreher, Hämmer usw. dabeihaben, wenn sie ihre Aufträge beim Kunden ausführen wollen. Für das Handwerk gibt es deshalb Ausnahmeregelungen.
 

Scharfe Werkzeuge in verschlossenen Behältnissen transportieren

Keine Sorgen müssen sich diejenigen machen, die das Gebiet lediglich mit dem Fahrzeug durchfahren. Sofern sie keinen Zwischenstopp im Areal einlegen, bleibt alles beim Alten. Dann können beispielsweise Teppichmesser wie gewohnt am Werkzeuggürtel getragen werden.

Wer in der Verbotszone für eine Pause aussteigt oder vor Ort tätig wird, sollte darauf achten, scharfe Werkzeuge in verschlossenen Behältnissen zu transportieren - sofern die Werkzeuge nicht unmittelbar gebraucht werden. Das dürfte vor allem Handwerker der Bau- und Ausbaugewerke betreffen. Aber auch Friseure, die beispielsweise hochwertige Scheren nach Feierabend mit nach Hause nehmen, sollten dies berücksichtigen.

Im Fall von Kontrollen ist davon auszugehen, dass die Ordnungsbehörden Handwerker bei geringen Verstößen gegen die Verordnung nicht sofort eine bewusste Ordnungswidrigkeit unterstellen, sondern zunächst kulant auf die Verstöße hinweisen. Bei groben Verstößen sollten Unternehmer jedoch im Hinterkopf behalten, dass Geldbußen von bis zu 10.000 Euro Höhe denkbar sind und die betroffenen Gegenstände eingezogen werden können.

Für Fragen zur Waffenverbotszone hat die Stadt Leipzig die E-Mail-Adresse gefahrenabwehr@leipzig.de geschaffen. Außerdem stehen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes unter Telefon 0341 123 8680 sowie 0341 123 8669 Rede und Antwort. Bei der Handwerkskammer gibt Christian Likos Auskunft zur Thematik.

Waffenverbotszone in Leipzig.

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Christian Likos

Hauptabteilungsleiter Wirtschaft und Recht / Stellvertretender Hauptgeschäftsführer

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-300

Fax 0341 2188-25300

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