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Kim Czuma / aboutpixel.de

Archivbeitrag | Newsletter 2010Vorsicht beim elektronischen Fahrtenbuch!

Das Finanzamt muss ein elektronisches Fahrtenbuch zur Trennung privater und beruflicher Nutzung des Firmen-Pkw nur akzeptieren, wenn nachträgliche Änderungen der Einträge ausgeschlossen sind. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden (Urteil vom 4. Februar 2010, AZ. 5 K 5046/07 E,U).

 

Nachträgliche Änderungen müssen ausgeschlossen sein

Eine Klägerin hatte Privatfahrten als Nutzungsentnahme geltend gemacht, die den Wert der Firmen-Pkw, folglich auch den betrieblichen Überschuss senkten.

Grundlage für die Berechnung war ein elektronisches Fahrtenbuch, das automatisch Datum, Uhrzeit, Fahrdauer, Tachostand und gefahrene Kilometer aufzeichnet. Während diese Daten nicht veränderbar waren, konnten Ziel und Zweck der Fahrt nachträglich korrigiert werden.

Das Finanzamt entschied, dass das Fahrtenbuch "nicht ordnungsgemäß" sei und wendete die sogenannte "Ein-Prozent-Methode" zur Ermittlung der Privatnutzung an.

Das Finanzgericht urteilte, dass dies rechtens sei, da das elektronische Fahrtenbuch nachträgliche Manipulationen steuerlich relevanter Daten nicht ausschließe.