
Vorsicht bei telefonischem Angebot eines Gesetzesaushangs
23. April 2008 | Die Handwerkskammer zu Leipzig warnt vor einem angeblichen Institut für Handwerk und Gewerbe, das bundesweit bei Handwerksbetrieben telefonisch Gesetzesaushänge, Feuerlöscher und Verbandskästen anbietet. Die Zusendung erfolge ausschließlich per Nachnahme.
Dabei beruft sich das sogenannte Institut unrechtmäßig auf die Handwerkskammer und behauptet, dass das Aushängen beispielsweise des Arbeitszeitgesetzes im Betrieb Pflicht sei und bei Zuwiderhandlung die Handwerkskammer Bußgelder erhebt.
Es ist zwar richtig, dass die Arbeitgeber verpflichtet sind, einen Abdruck des Arbeitszeitgesetzes an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsichtnahme auszuhängen. Falsch ist jedoch die Aussage, die Handwerkskammer würde dies prüfen und Bußgelder erheben. Manchmal geben sich die Anrufer sogar als Mitarbeiter der Handwerkskammer aus.
Die Handwerkskammer zu Leipzig distanziert sich ausdrücklich von diesen Angeboten. Derzeit werden strafrechtliche, zivilrechtliche und wettbewerbsrechtliche Schritte gegen diese dreisten und unseriösen Methoden betrügerischer Abzocke geprüft. Betroffene Betriebe können sich an die Rechtsabteilung der Handwerkskammer wenden, Telefon 0341-2188 201.