Baustelle. Bild: fotolia.com - Jakob Kamender
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Archivbeitrag | Newsletter 2013VOB-Schulung macht fit für öffentliche Aufträge

Handwerksfirmen, die von öffentlicnen Aufträgen profitieren wollen, müssen sich in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) auskennen. Sie regelt die Vergabe von Bauaufträgen durch öffentliche Auftraggeber und den Inhalt von Bauverträgen. Eine Kenntnis der VOB erleichtert Handwerksfirmen den Zugang zu Aufträgen und trägt daher zum unternehmerischen Erfolg bei.

Kurzentschlossene Unternehmer können sich am 26. Februar, von 17 bis 20.15 Uhr im Leipziger Haus des Handwerks, Dresdner Straße 11/13, die maßgeblichen Regelungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB – Teil B) erläutern lassen.

Andreas Stammkötter, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht gibt anhand von Praxisbeispielen alle relevanten Informationen zu den Vertragsbeziehungen vom Vertragsabschluss bis zum Ende der Gewährleistung.

Themen

  • Überblick über die Regelungsinhalte der Teile A, B und C der VOB
  • Unterschiede zwischen VOB und BGB
  • Einbeziehung der VOB in den Bauvertrag
  • Vergütungsregelungen und Kündigungsregelungen der VOB 
  • Bauausführung und Mängel vor Abnahme
  • Bauzeit und Behinderung 
  • Abnahme, Gewährleistung, Verjährung
  • VOB 2012 – Überblick und Änderungen
  • aktuelle Rechtsprechung

Mehr Informationen gibt es bei Claudia Weigelt.

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Marco Kitzing

Claudia Weigelt

Leiterin Bildungsakademie Handwerk

Steinweg 3

04451 Borsdorf

Tel. 034291 30-126

Fax 034291 30-25126

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