Vier Schritte zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger der Handwerkskammer zu Leipzig

Sachverständige erfüllen im Wirtschaftsleben eine wichtige Aufgabe. Sie sind es, die unparteiisch, objektiv und gewissenhaft sowohl Privatpersonen als auch dem Gericht bei der Klärung von fachlichen Problemen ratgebend zur Seite stehen. 

Sachverständiger begutachtet eine Holzarbeit. Bild: auremar / stock.adobe.com
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1. Erstgespräch

In dieser persönlichen Rücksprache werden Voraussetzungen, Möglichkeiten und Gesamtverfahren besprochen sowie erforderliche Unterlagen übergeben.
 

2. Grund- und Aufbaukurs

Der Sachverständigenbewerber muss an einem Grund- und Aufbaukurs zum Sachverständigenwesen mit Abschlusstest erfolgreich teilnehmen. Als Anbieter kann zwischen den Angeboten der Akademie des Handwerks Schloss Raesfeld, der Bauakademie Sachsen oder dem Institut für Sachverständigenwesen e. V. ausgewählt werden. Diese mehrtätigen Seminare vermitteln Kenntnisse im allgemeinen Sachverständigenwesen.
 

3. Formalismus

Der Antrag auf Sachverständigenbestellung nebst den erforderlichen Anlagen, so zum Beispiel Lebenslauf und polizeiliches Führungszeugnis, sind mit der positiven Teilnahmebestätigung zum Grund- und Aufbauseminar bei der Handwerkskammer einzureichen.
 

4. Fachüberprüfung

Wenn die Bewerbungsunterlagen vollständig vorliegen, bestimmt die Handwerkskammer die jeweilige Fachüberprüfungsstelle. Zwischen Sachverständigenbewerber und der jeweiligen Fachstelle erfolgen die näheren Absprachen zur Fachüberprüfung, die in der Regel ein Mustergutachten, Klausuren und ein mündliches Gespräch beinhaltet. Die gutachterliche Stellungnahme zur fachlichen Qualifikation des Bewerbers wird dann an die Handwerkskammer weitergeleitet.

… und dann könnte die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger der Handwerkskammer zu Leipzig erfolgen.



Kontakt

Marco Kitzing

Markus Richter

Abteilungsleiter Recht und Organisation

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

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